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Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht für Golf GTD erste deutsche Klage eines Autofahrers gegen VW ein
Die vom VW-Abgasskandal geschädigten Autofahrer wehren sin. Die Kanzlei hat die nach unserer Kenntnis erste Klage eines durch den VW-Abgasskandal geschädigten Autobesitzers in Deutschland gegen VW zum Landgericht Freiburg eingereicht. Der Kläger hatte 2012 einen Golf GTD (Baujahr 2010) erworben. Nachdem feststand, dass in den VW Golf der Motor EA 189 nebst "optimierender" Software eingebaut ist, befürchtet der Kläger weitreichende Schäden wie einen deutliche reduzierten Wiederverkaufswert, Schäden wegen erhöhtem Dieselverbrauch, usw. Nun soll die Volkswagen AG verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.
Mehr Informationen auf der VW-Aggasskandal-Seite und auf der Spezialseite www.vw-schaden.de