13.06.2016Sonstiges

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV – Schadensersatz für Anleger

Der Lebensversicherungsfonds LF 69 Britische Kapital Leben IV wurde im Jahr 2006 vom Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegt. Bis 2007 konnten die Anleger Beteiligungen am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV erwerben. So kam rund 20 Mio. Euro zusammen, die nebst Fremdkapital im Höhe von ca. 13 Mio. Euro verwendet wurden, um über 1.100 „gebrachte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen zu erwerben.

Das Geschäftsmodell des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV sieht vor, dass mit den erworbenen Policen Handel betrieben wird. Der Lebensversicherungsfonds erhält auch am Ende der Vertragslaufzeit Ablaufleistungen sowie Schlussboni aus den Versicherungsverträgen. Verstirbt ein Versicherter vor dem Ende der Vertragslaufzeit, geht die vertraglich vereinbarte Summe an den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV. Dieses Geschäftsmodell, das vielen Lebensversicherungsfonds zugrunde liegt, wurde durch die Finanzkrise 2008 mit Problemen konfrontiert. Denn im Zuge der Krise erlahmte der Handel mit Lebensversicherungspolicen. Desweiteren kürzten die britischen Lebensversicherer die Schlusszahlungen. In der Konsequenz hat das auch Auswirkungen auf den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV.

Anlegern des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV, die mit ihrer Investition in den Lebensversicherungsfonds unzufrieden sind, kann die rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Möglichkeit eröffnen, sich verlustfrei vom Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV trennen zu können. Um dies zu erreichen, wird zum Beispiel das Anlageberatungsgespräch auf Fehler untersucht. Zu den typischen Fehlern gehören unter anderem unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs). Auch wurden Anleger oft unzureichend über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Dabei widersprechen diese Risiken dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge.

Anleger des Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. War die Anlageberatung fehlerhaft und somit nicht anlage- und anlegergerecht, haben die Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV trennen können und Schadensersatz fordern können.