Für Lebensversicherungsfonds wie den König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II stellt sich der britische Versicherungsmarkt, so wie er sich nach der Finanzkrise 2008 präsentierte, als schwieriges Terrain heraus. Die britischen Kapitallebensversicherer, die anders als deutsche Lebensversicherungen zu 100 % in Aktien investieren, befanden sich wegen der starken Kursverluste des Aktienmarkts in finanziellen Nöten. Dies führte unter anderem dazu, dass die Rückkaufwerte der Policen und die Schlusszahlungen verringert wurden. Für die Lebensversicherungsfonds bedeutet das, dass ihre Kalkulationen, die aus Vorkrisenzeiten stammen, nicht mehr zutrafen.
Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die Anleger des Lebensversicherungsfonds König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II, die bislang noch keine Ausschüttungen aus ihrer Kapitalanlage erhielten. Ob sich dies in absehbarer Zukunft ändern wird, ist ungewiss. Zwar ist der Leistungsbericht 2010 zaghaft optimistisch, dass sich die finanzielle Situation des König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II stabilisiert habe. Dennoch stehen zukünftige Ausschüttungen unter dem Vorbehalt einer weiteren Verbesserung des britischen Lebensversicherungsmarkts. Ob der Lebensversicherungsfonds König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II je den Prognosen entsprechend ausschütten wird, ist offen.
Anleger des König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II, die von der Entwicklung ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind und ihr investiertes Geld keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, können erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. So kann zum Beispiel geklärt werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Sollten die Banken oder Anlageberater die Anleger nicht anleger- und anlagegerecht beraten haben, liegt eine Falschberatung vor. In diesem Fall stehen die Chancen der Anleger des König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II gut, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können.
Eine Falschberatung liegt beispielsweise dann vor, wenn Banken und Anlageberater versäumten, die Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Die damit verbundenen Risiken – auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals – widersprechen dem Konzept einer sicheren Geldanlage. Weiterhin mussten die Anlageberater und Banken auf eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinweisen. Der Prospekt, in dem der Lebensversicherungsfonds König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II beschrieben und dargestellt wird, muss ebenfalls bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. Anleger des Lebensversicherungsfonds König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an König & Cie. Renditefonds 53 Britische Leben II überprüfen zu lassen.