13.06.2016Sonstiges

KGAL PropertyClass Österreich 4: Geschlossene Immobilienfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Nicht jede Kapitalanlage eignet sich für jeden Anleger. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren immer wieder komplizierte Anlageformen an Kleinanleger empfohlen. Die Commerzbank empfahl manchen ihrer Kunden die Investition in den Fonds KGAL PropertyClass Value Added 1 (European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG). Der Fonds ist eine auf einem komplexen rechtlichen Konstrukt beruhende Gesellschaft, die sich an verschiedenen Unternehmen beteiligt.

Doch auch Immobilieninvestition verlaufen nicht immer wie ursprünglich prognostiziert. Wirtschaftliche Entwicklungen wie etwa verringerte Mieteinnahmen können sich auf die geschlossene Beteiligung auswirken. Denn es handelt sich bei der Malden Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG nicht lediglich um eine Kapitalanlage, sondern um eine unternehmerische Kommanditgesellschaft. Aufgrund dessen mussten Anleger bei der Zeichnung des Fonds KGAL PropertyClass Österreich 4 bereit sein, die entsprechenden Risiken zu tragen.

Dass mit einer geschlossenen Beteiligung auch solche Aspekte verknüpft sind, war nicht jedem Anleger bewusst. Wenn Anleger in ihrer Anlageberatung dennoch gesagt wurde, dass der geschlossene Immobilienfonds eine sichere Kapitalanlage sei, dann sollte das damalige Beratungsgespräch rechtlich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüft werden. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung muss ein Bankberater einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln – inklusive der Risiken und Eigenheiten.

Geschlossene Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit den entsprechenden Risiken

Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung daher aus? Grob umrissen weist sie zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Wenn ein Anleger eine sichere Anlage wünschte, dann kann bereits die Empfehlung, in eine unternehmerische Beteiligung zu investieren, einen Beratungsfehler darstellen. Im zweiten Schritte geht es um die nähere Vorstellung der ausgewählten Kapitalanlage: Wie funktioniert sie? Welche Chancen und Risiken wohnen ihr inne?

Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des KGAL PropertyClass Österreich 4 bestehen. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten zahlreiche Anleger, die in die MALDEN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG und weitere KGAL/ALCAS-Immobilienfonds investierten.