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13.06.2016

Marketing Terminal GmbH Insolvenz - Jetzt Geld sichern

Nachdem sich am 16.10.2014 die negativen Berichte über die Marketing Terminal GmbH häuften und die Süddeutsche Zeitung von einem Schneeballsystem mit einem Betrag von über 40 Millionen zu Lasten von ca. 10.000 Geschädigten ausgeht, stellten sich viele Anleger der Marketing Terminal Service GmbH die Frage, wie es weiter geht mit der Marketing Terminal GmbH. Nunmehr wurde bekannt, dass über das Vermögen der Marketing Terminal GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1502 IN 3130/14 eröffnet wurde. Am 15.10.2014 um 6:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ullrich Kramer bestellt.

Nunmehr steht also fest, dass Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche geltend machen müssen, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zunächst muss der vorläufige Insolvenzverwalter nunmehr prüfen, ob überhaupt genug Vermögen bei der Marketing Terminal GmbH vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Ist dies nicht der Fall, wird das Insolvenzverfahren erst gar nicht eröffnet. Kommt es jedoch zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Marketing Terminal GmbH, gilt es für die Anleger, ihre Forderungen möglichst innerhalb der gesetzten Frist und richtig anzumelden. Im Insolvenzrecht gelten rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Den Anlegern der Marketing Terminal GmbH  ist nunmehr zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Dabei gilt es zunächst zu klären, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Er rät Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH:  „Anleger sollten nunmehr besonnen handeln und möglichst einen Insolvenzrechtler um Rat fragen, wie es weiter geht. Insbesondere bei der Forderungsanmeldung sind einige Kniffe zu beachten, weshalb die Anleger der Marketing Terminal Service GmbH  nicht selbst die Forderungen anmelden sollten.“

Daneben sollten Anleger der Marketing Terminal Service GmbH überprüfen lassen, ob auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Misere in Frage kommen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern: „Anleger sollten möglichst schnell überprüfen lassen, ob Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen möglich sind. Wenn die Verantwortlichen keine Insolvenz anmelden, ist Eile geboten. Derjenige, der ein Urteil erwirkt, kann daher gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal Service GmbH als erster vollstrecken. Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, gehen andere Anleger leer aus. Deshalb sollten Anleger schnell handeln.“

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten. Es bestehen umfangreiche Erfahrungen mit derartigen Massenschadenfällen, so dass Anleger bestmöglich vertreten werden.

Wie die Süddeutsche Zeitung online berichtet soll ein Betrüger ca. 10.000 Anleger um 40 Mio. Euro geprellt haben. Wenn die Insolvenz der Marketing Terminal GmbH kommt, müssen Anleger handeln um ihr Geld zu sichern.Mehrere tausend Anleger sollen auf einen Betrüger aus dem Allgäu reingefallen sein. Er soll den Anlegern in 3 Monaten 100% Rendite versprochen haben. Zahlreiche Anleger sollen auf die Masche reingefallen sein. Das Konzept der Marketing Terminal GmbH sah vor, dass durch google Werbung Geld verdient werden und so das Geld in kürzester Zeit verdoppelt werden kann. Wie immer bei einem Schneeballsystem wurden am Anfang noch sehr hohe Provisionen bezahlt, die dann irgendwann ins stocken gerieten. Ab September sollen dann keine Gelder mehr geflossen sein. Der Schaden soll ca. 40 Mio. Euro betragen.

Es ist zu erwarten, dass bald die Insolvenz der Marketing Terminal GmbH folgen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits und es ist davon auszugehen, dass diese Gelder sichert. Anleger sollten nunmehr keine Zeit verlieren und ihr Geld sichern. Im Insolvenzverfahren der Terminal Marketing GmbH müssen die Ansprüche richtig und rechtzeitig angemeldet werden. Fachanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer rat: "Forderungen im Insolvenzverfahren, insbesondere solche aus einem Betrug, müssen beim Insolvenzverwalter richtig angemeldet werden, da ansonsten der Verlust droht. Anleger sollten sich daher an einen erfahrenen Insolvenzrechtler wenden."

Ob neben den insolvenzrechtlichen Ansprüchen auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchsetzen lassen, sollten die Anleger ebenso prüfen lassen. Außerhalb des Insolvenzverfahrens gilt hier: wer zuerst kommt, malt zuerst. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll rat Anleger: "Jetzt muss gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft geprüft werden, wo die Gelder verschwunden sind und wie man an diese Gelder gelangt." Anlegern ist zu empfehlen, anwaltlichen Rat zu suchen, den nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Nur so können Anleger ihr Geld sichern. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf Masseschäden von Anlegern und weiß genau was nunmehr zu tun ist.