13.06.2016Sonstiges

HSC Optivita VI Deutschland - Schadensersatz für Anleger

AKTUELL 21.01.2013 – Klage für Anleger
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird für einen Sparkassen-Kunden eine Schadensersatzklage bei Gericht einreichen. Der Anleger hatte auf Empfehlung seiner Bank in den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita Deutschland VI investiert. Nun wird das Gericht entscheiden müssen, ob der Anleger falsch beraten wurde und ob ihm daher Schadensersatzansprüche zustehen.

Ab 2006 konnten Anleger ab einer Mindestbeteiligung von 5000 € Anteile an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VI Deutschland der HSC Hanseatische Sachwert Concept GmbH zeichnen. Hierbei investiert der HSC Optivita VI Deutschland in deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Der geschlossene Fonds hat eine Laufzeit bis voraussichtlich Ende 2020.

Aber auch der HSC Optivita VI Deutschland hat noch mit den Folgen der Finanzkrise 2008 zu kämpfen, da mangels ausreichender Liquidität die Ausschüttungen nicht mehr prospektgemäß an die Anleger ausgezahlt wurden. Die Zukunft wird zeigen, wie sich der HSC Optivita VI Deutschland weiterentwickeln wird und ob er sich gegen die Nachwirkungen der Finanzkrise, die vielen geschlossenen deutschen Lebensversicherungsfonds zum Verhängnis wurde, behaupten kann.

Anleger, die aufgrund der nicht planmäßigen Entwicklung des HSC Optivita VI Deutschland nicht länger in diesen investiert sein wollen, sollten eine vorzeitige Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes gegen die Anlageberater von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Vor allem, wenn diese von ihren Banken bei Beteiligungserwerb des HSC Optivita VI Deutschland falsch beraten wurden, ihnen also beispielsweise die erheblichen Risiken, wie das Totalverlustrisiko der Einlage, verschwiegen wurde, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen. Gleiches gilt auch bei der Nicht-Aufklärung über Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der Anteile an dem HSC Optivita VI Deutschland von der Fondsgesellschaft erhalten haben.

Um alle Möglichkeiten umfassend überprüfen zu können, sollte umgehend ein im Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.