13.06.2016Sonstiges

HCI MS Otto Schulte: Insolvenz – Schadensersatzansprüche der Anleger des Schiffsfonds

Sieben auf einen Streich. So könnte man die Zwischenbilanz der HCI Schiffsfonds für den September 2012 lauten. Zu diesen sieben gehört der Schiffsfonds HCI MS Otto Schulte , welcher am 17.09.2012 Insolvenz anmeldete. Bereits im Jahr 2010 befanden die Finanzen der 2004 aufgelegten Schiffsbeteiligung HCI MS Otto Schulte sich in sanierungsbedürftigem Zustand, sodass ein Restrukturierungskonzept beschlossen wurde. An dem Containerschiff MS Otto Schulte beteiligen sich nicht nur die Anleger des gleichnamigen HCI Schiffsfonds, sondern auch der Dachfonds HCI Renditefonds V.

Was können Anleger des HCI MS Otto Schulte jetzt unternehmen? Zunächst ist eine Teilnahme am Insolvenzverfahren möglich – allerdings haben Anleger hierbei nicht unbedingt die besten Karten. Alternativ kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI MS Otto Schulte ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem Fonds HCI MS Otto Schulte ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert wurde.

Schiffsdachfonds wie der HCI MS Otto Schulte sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken  - wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.

Haben Anleger des HCI MS Otto Schulte das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie angesichts der Insolvenzanmeldung nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen und sich so gegen die drohenden Verluste aufgrund der Insolvenz wappnen zu können.