Schon anhand der Geschehnisse im Jahr 2010 wird deutlich, dass Schiffsfonds Risiken innewohnen. Anleger, die trotz der weiteren Umsetzung des Restrukturierungskonzepts zweifeln, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds Gebab Ocean Shipping II die richtige Wahl war, können ihr Rechte von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.
Was muss eine Anlageberatung leisten?
Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Gebab Ocean Shipping II kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Gebab Ocean Shipping II als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.
Vielfältige Risiken: Yen-Kredite, Verlustrisiken, Betriebsrisiken, …
Risiken ergeben sich auch aus den Yen-Krediten des Schiffsfonds Risiken. Zum einen kann – wie geschehen – sich der Wechselkurs ändern. Bei dem Fonds Gebab Ocean Shipping II wurden die Kredite bei einem Kurs von 162 Yen je Euro aufgenommen, während der jetzige Kurs bei ca. 100 Yen je Euro liegt, was die Rückzahlung des Kredits verteuert. Zwar steigt der Kurs des Yen im Herbst 2012 wieder sacht an, jedoch ist dieser immer noch von einstigen Werten weit entfernt. Zum anderen können Banken bei einem ungünstigen Verhältnis zwischen dem Kreditwert und dem Wert des Schiffs weitere Sicherheiten verlangen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Gebab Ocean Shipping II.
In Hinblick auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen Anleger beachten, dass diese nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden können. Neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist gibt es eine kürzere Drei-Jahres-Frist, die am Ende des dritten Jahres endet, nach welchem ein Anleger Kenntnis von der Falschberatung hatte. In diesem Zusammenhang kann die Sanierung des Gebab Ocean Shipping II von Bedeutung sein.