13.06.2016Sonstiges

GAF Active Life 1 und GAF Active Life 2 – Anwälte informieren, Schadensersatzansprüche möglich

Die GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG und die GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG befinden sich seit geraumer Zeit in der Krise. Die GAF Active Life Fonds investieren in US-amerikanische Lebensversicherungen, wobei sich Anleger hierbei mittelbar und unmittelbar am Erwerb von US-Lebensversicherungspolicen im dortigen Zweitmarkt, sowie dem Halten und der Verwaltung derselben beteiligen.

Allerdings erhielten Anleger der GAF Active Life Fonds schon länger keine vollständigen Ausschüttungen mehr, dies wurde ihnen im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vom 8. Juni 2010 auch mitgeteilt. Die in den GAF Active Life 1 investierten Gelder waren mithin zuletzt nur noch rund ein Drittel wert. Anteile an beiden GAF Active Life Fonds wurden am Zweitmarkt mit nur ca. 30 % des Nominalwertes gehandelt. Die von den Anlageberatern versprochene Rendite der GAF Active Life Fonds konnte sich ebenfalls nicht bewahrheiten, sodass vielmehr fraglich ist, ob es am Ende der Fondslaufzeit 2014 bzw. 2016 überhaupt zu Rückzahlungen kommen wird und wenn ja, in welcher Höhe. Von einer Verbesserung der Situation der GAF Active Life Fonds kann nicht mehr ausgegangen werden, vielmehr ist zu befürchten, dass sich die wirtschaftliche Situation noch weiterhin für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 verschlechtern wird. Um die Prämien für die laufenden Versicherungen leisten zu können, mussten die Fondsgesellschaften des GAF Active Life zusätzlich weitere Kredite aufnehmen.

Die ganze Misere der GAF Active Life Fonds ist wohl damit zu begründet, dass offenbar veraltete Sterbetafeln aus dem Jahr 2001 für die Berechnung zugrundegelegt wurden. Da diese nicht der Realität entsprachen, sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten vielmehr verlängert hat, mussten die GAF Active Life Fonds die Prämien über einen längeren Zeitraum leisten, sodass die Rückflüsse deutlich niedriger liegen als prognostiziert wurde.
Anleger der GAF Active Life 1 und GAF Active Life 2 haben aber in aller Regel gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen die sie beratenden Banken und Vermittler, sodass hierdurch die eingetretenen oder noch eintretenden Verluste vermieden werden können. Oftmals wurden Anlegern der GAF Active Life Fonds die Anlage als sicher und bestens geeignet zur Altersvorsorge empfohlen. Dies kann aber so – wie sich herausgestellt hat – nicht stimmen, sodass eine Falschberatung vorliegt, welche einen Schadensersatzanspruch begründet.

Weiterhin können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung dann entstehen, wenn den Anlegern der GAF Active Life Fonds Kick-Backs verschwiegen wurden. Kick-Backs sind Rückvergütungen oder Provisionen, die die Banken und Vermittler von den Fondsinitiatoren für die Veräußerung der Fonds erhalten. Nach der Rechtsprechung des BGH muss über diese zwingend aufgeklärt werden, da der Anleger einen sonst irgendwie gearteten Interessenkonflikt nicht erkennen kann. Banken und Berater machen sich also bei Verschweigen der Kick-Backs ebenfalls schadensersatzpflichtig.

In letzter Zeit erhielten viele Anleger der GAF Active Life 1 und GAF Active Life 2 Vergleichsangebote von Banken, mit denen sie zwischen 75 und 90 % ihrer Anlage zurückerhalten sollen. Ob diese Angebote angenommen werden sollten, kann so pauschal nicht gesagt werden, da immer der jeweilige Einzelfall geprüft werden muss. Allerdings bestehen nach Ansicht von Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage mit der sie 100 % ihres Geldes zzgl. Zinsen zurückerlangen können, weswegen sich dieser Weg als besser geeignet darstellen könnte.

Anleger der GAF Active Life Fonds sollten sich deshalb von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, bevor solche Vergleichsangebote angenommen werden, da sie unter Umständen auch ihren gesamten Schaden geltend machen können. Da sich Banken auf solche Vergleichsangebote einlassen, zeigt nach Ansicht von Dr. Ralf Stoll bereits, dass sich diese eines Fehlverhaltens ihrerseits bewusst sind.