13.06.2016Sonstiges

Embdena Partnership AG MS Atlantic Steamer - Hilfe für Anleger des Schiffsfonds

Bekanntlicherweise steckt die Schifffahrtsindustrie schon seit einiger Zeit in der Krise. Auslöser war die weltweite Wirtschaftskrise, die zu sinkenden Charterraten führte bei einem gleichzeitigen Überangebot an Containerschiffen, obwohl der Containerverkehr zunehmends stagnierte. So traf die Schifffahrtskrise bereits zwei Schiffsfonds des Emissionshauses Embdena Partnership AG: ihre Schiffsfonds MS Carl C und MS Hannes C mussten Anfang des Jahres 2009 Insolvenz anmelden und brachten ihren Anlegern somit hohe Verluste ein.

Nun ist ein weiterer Schiffsfonds der Embdena Partnership AG in Schieflage geraten: die W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS Atlantic Steamer hat ihre Anleger bereits im November vergangenen Jahres aufgefordert Nachschusszahlungen zu leisten. Neben den Anlegern finanziert sich die MS Atlantic Steamer über ein Darlehen. Die Liquidität letztes Jahr habe aber nicht ausgereicht, um die Dezemberrate des Darlehens zu begleichen. Anleger der MS Atlantic Steamer der Embdena Partnership AG hatten also zwei Handlungsalternativen: entweder sie bezahlten das zusätzliche Geld, um den Schiffsfonds MS Atlantic Steamer zahlungsfähig zu machen und so eine Insolvenz zu vermeiden oder sie verweigerten die Zahlung. In letzterem Falle wäre es wohl zu einer Verwertung der MS Atlantic Steamer durch die Bank gekommen, bei der im schlimmsten Fall, durch die gesunkenen Schiffspreise, der Verlust der ganzen Einlage der Anleger der MS Atlantic Steamer gedroht hätte.

Aus diesem Grunde entschieden sich die Anleger der MS Atlantic Steamer des Emissionshauses Embdena Partnership AG zunächst dazu das erforderliche Geld nachzuschießen. Nun ist die Insolvenz des Schiffsfonds MS Atlantic Steamer vorerst abgewendet, bald wird allerdings die nächste Darlehensrate fällig, folgen könnten also auch weitere Nachschusszahlungen der Anleger der MS Atlantic Steamer.

Anleger der MS Atlantic Steamer der Embdena Partnership AG sollten deshalb fachkundigen Rechtsrat in Anspruch nehmen. Es können zum Beispiel gegen die Anlageberater Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn diese die Anleger über die immanenten Risiken eines solchen Schiffsfonds wie dem MS Atlantic Steamer nicht oder nur fehlerhaft aufgeklärt haben. Hierzu gehört auch eine fehlende Aufklärung über das Risiko eines Totalverlusts der Einlage. Anleger der MS Atlantic Steamer sollten sich hierbei nicht länger Zeit lassen, da wie oben gezeigt schon im März eine neue Zahlung der Anleger fällig werden könnte, wenn der Schiffsfonds MS Atlantic Steamer auch diese Darlehensrate nicht begleichen kann. Nur durch eine Rückabwicklung können weitere Verluste vermieden werden.