13.06.2016Sonstiges

Elbe Emissionshaus MS Pacific Sun GmbH & Co. KG – Insolvenz, Was Anleger tun können

Der von dem Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegte Schiffsfonds MS Pacific Sun GmbH & Co. KG (im Folgenden: MS Pacific Sun) ist zahlungsunfähig. Aus diesem Grunde stellte der Geschäftsführer Olaf Wulff der MS Pacific Sun am 20.07.2011 Antrag auf Insolvenzeröffnung wegen Zahlungsunfähigkeit. Anlass für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war der schlechte Wartungszustand der MS Pacific Sun: da diese derzeit mit einer defekten Hauptmaschine vor Ostende liegt, konnte die MS Pacific Sun keine Einnahmen mehr erzielen, was zu dem aktuellen Liquiditätsausfall führte.

Vor der Stellung des Insolvenzantrags wurde kurzzeitig über eine Sanierung der MS Pacific Sun nachgedacht: der Beirat der MS Pacific Sun teilte aber schnell mit, dass eine solche aufgrund des zu hohen Risikos für die Anleger wegen des nachzuschießenden immensen Kapitals nicht in Frage komme.

Aber nicht das Elbe Emissionshaus sieht sich in der Verantwortung für den Misserfolg des MS Pacific Sun, sondern wirft der KW-Bereederung bzw. auch dessen Geschäftsführer Olaf Wulff Missmanagement bezüglich der MS Pacific Sun vor. Zusätzlich seien auch Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung und den Berichtspflichten entdeckt worden.

Anleger der MS Pacific Sun stehen nun vor den Trümmern ihrer Kapitalanlage, da ihnen aufgrund der Insolvenz der MS Pacific Sun der Totalverlust ihrer Einlage droht. Geschädigte Anleger der MS Pacific Sun, die sich mit diesen Verlusten nicht abfinden wollen und die sich von ihrer Bank bezüglich dieser Kapitalanlage schlecht beraten fühlen, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden.

Solche Ansprüche entstehen, wenn Anleger von ihren Banken und Beratern nicht über die tatsächlichen Risiken eines Schiffsfonds wie der MS Pacific Sun aufgeklärt wurden. Die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds ist eine unternehmerische, bei der der Anleger am Erfolg aber auch am Misserfolg der Gesellschaft teilnimmt, sodass eben auch ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals besteht. Über dieses Risiko mussten Anleger des MS Pacific Sun aufgeklärt werden, ansonsten liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor.

Zusätzlich können Ansprüche auch dann geltend gemacht werden, wenn Anlegern Kick-Backs der Banken verschwiegen wurden. Kick-Backs sind Provisionen oder Rückvergütungen, die die Banken von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung des Fonds erhalten. Nach der Rechtsprechung des BGH muss über diese Kick-Backs dringend aufgeklärt werden, kennt der Anleger die Höhe der Zahlungen oder ob überhaupt Zahlungen geflossen sind, nicht, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu.

Anleger der MS Pacific Sun haben also gute Aussichten ohne Verluste von ihrer Anlage loszukommen, wenn sie von ihrer Bank beim Erwerb der Anteile an dem MS Pacific Sun falsch beraten wurden. Es sollte zudem schnell gehandelt werden, da die Ansprüche der Verjährung unterliegen und eine solche jederzeit eintreten kann.