Nachdem am 5. Oktober 2011 auf der Gesellschafterversammlung des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 der Verkauf der beiden Schiffe DS Performer und DS Power beschlossen wurde, wurde nun am 20. Oktober 2011 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 eröffnet. Es musste für die Tanker DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER UND DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG Insolvenz beantragt werden. Bei dem Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 waren die Banken nicht willig, das Sanierungskonzept des Schiffsfonds zu unterstützen, sondern diese stellten ihre Kredite fällig und machten Druck auf die Gesellschafter, dem Verkauf der Schiffe zuzustimmen.
Für die Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 ist nun ein Totalverlust der Einlage zu befürchten, denn die Verkaufserlöse der Schiffe in Höhe von rund 32 Mio. Dollar werden die Schulden des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 nicht decken, die in Höhe von ca. 60 Mio. Dollar bestehen. Für die Anleger bleibt danach also nichts mehr übrig. Vielmehr werden diese wohl nun zur Kasse gebeten, da davon auszugehen ist, dass der Insolvenzverwalter – wenn das Insolvenzverfahren einmal eröffnet ist – Ausschüttungen von 12-24 % der Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 zurückfordern wird.
Geschädigte Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111, die höchstwahrscheinlich ihr gesamtes eingezahltes Kapital verlieren werden und zusätzlich erhebliche Mittel, die sie als Ausschüttungen erhalten haben, wieder zurückzahlen müssen, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. In vielen Fällen können sie ihr bereits verloren geglaubtes Kapital durch die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Anlageberater und Banken zurückerlangen.
Solche Ansprüche haben Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111, wenn sie bei Zeichnung der Anteile an dem geschlossenen Schiffsfonds von den Banken falsch beraten wurden, wenn ihnen also z.B. die erheblichen Risiken des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 verschwiegen wurden. So konnte die Anlage an dem Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 vor allem nicht als sicher angepriesen werden, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung ein Totalverlustrisiko in sich birgt. Dieses Risiko könnte sich nun gerade für die Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 verwirklichen.
Weiterhin mussten Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt werden, welche die Banken und Anlageberater von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile erhalten haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hierüber oftmals nicht aufgeklärt wurde, sodass Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 mithin gute Chancen auf Erfolg einer Klage haben.