Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters brachte den DS Fonds Nr. 105 Life Value II im Jahr 2004 auf den Markt. In der Folgezeit kauften ca. 1.100 Anleger Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds und investierten insgesamt rund 48 Mio. Euro in den Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II. Mit diesem Geld erwarb der Fonds „gebrauchte“ Policen US-amerikanischer Kapitallebensversicherungen und übernahm es, für die Versicherten die Versicherungsbeiträge zu entrichten. Im Gegenzug kann der Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II beim Tod eines Versicherten die Versicherungssumme kassieren.
In den letzten Jahren stellte sich jedoch heraus, dass die Lebenserwartungsprognosen, die auch den Kalkulation des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II zugrunde liegen, unzutreffend sind. Die Lebenserwartung der Versicherten wurde zu niedrig eingeschätzt. Daher muss der Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II länger Versicherungsbeiträge als geplant entrichten und muss länger auf die Auszahlung der Versicherungssumme warten. Die Folgen dieser Fehleinschätzung wirken sich auf die Anleger aus, die wegen der fehlenden Einnahmen auf Ausschüttungen verzichten müssen. Sogar das Emissionshaus Dr. Peters räumt in Leistungsbericht 2010 ein, dass die prognostizierten Renditen vermutlich nicht eingehalten werden.
Anleger, die sich aufgrund der enttäuschenden Entwicklung des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II von ihrer Kapitalanlage trennen möchten, können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs von einem im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt ausloten lassen. Ansatzpunkt einer rechtlichen Überprüfung kann beispielsweise die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater sein. Diese ließ häufig zu wünschen übrig; zum Beispiel wurde Anlegern nicht erklärt, dass ein Lebensversicherungsfonds wie der Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II unternehmerischen Charakter hat. Den Anlegern war daher oft nicht klar, dass einem Lebensversicherungsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Dieses Risiko widerspricht aber dem Konzept einer sicheren Geldanlage.
Weiterhin mussten Anleger darüber aufgeklärt werden, ob die Anlageberater und Banken Provisionen bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an dem DS Fonds Nr. 105 Life Value II erhielten. Auch der Prospekt, in dem Lebensversicherungsfonds Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II beschrieben und dargestellt wird, muss gewissen Mindestanforderungen genügen.
Haben Anlageberater oder Banken diese oder ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, haben sie falsch beraten. Im Fall einer Falschberatung bestehen für Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die von der Entwicklung des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II enttäuscht sind und/oder das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten nicht zögern, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.