13.06.2016Sonstiges

CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 – Hilfe für Anleger

Der CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 wurde im Jahr 2008 auf den Markt gebracht. Der Vertrieb der Beteiligungen an dem geschlossenen Schiffsfonds geschah exklusiv über die Commerzbank. Von Seiten der Anleger wurden 129 Mio. US-Dollar in den CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 investiert. Dieses Geld wurde in den beiden Containerschiffen MS CPO Venezia und MS CPO Trieste, deren Stapellauf im Jahr 2011 war, angelegt.

Der CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 nahm einen Teil seiner Darlehen in japanischen Yen auf. Da der Yen nach der Finanzkrise 2008 einen ungeahnten Höhenflug erlebte, gerieten etliche Schiffsfonds, die ebenfalls Yen-Kredite aufgenommen hatten, in finanzielle Schwierigkeiten. Ob auch der CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 hiervon betroffen sein wird, oder ob die Fremdwährungskredite sich nicht negativ auf die Performance auswirken werden, wird sich zeigen.

Sollten Anleger des CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 mit ihrer Investition in den Schiffsfonds unzufrieden sein, kann durch die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das investierte Geld komplett verloren gehen kann, widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Wegen der langen Laufzeit des Schiffsfonds und dem ungeregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.

Anleger des CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 167 Containerriesen der Zukunft 1 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.