Das Landgericht Dresden hat nun mit Urteil vom Dezember 2009 entschieden, dass die Nachbelehrung in den Prolongationsangeboten die ursprünglichen Fehler nicht heilt. Der Anlegerin steht daher ein Rückzahlungsanspruch der bisher geleisteten zins- und Tilgungsleistungen zu und muss künftig keine Raten mehr an die Gallinat Bank bezahlen. Diese hatte sich im Jahre 2002 an der Sechste Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR beteiligt. Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die Anleger und zeigt, dass sehr gute Aussichten bestehen, unbeschadet aus der Anlage herauszukommen.