Der WestLB Trust 1 wurde von Anlegern innerhalb kürzester Zeit zweifach überzeichnet, sodass das ursprünglich vorgesehene Eigenkapitalvolumen von 20 Mio. € auf 30 Mio. € erhöht worden ist. Die Laufzeit des WestLB Trust 1 endet voraussichtlich im Jahr 2020.
Anleger des geschlossenen deutschen Lebensversicherungsfonds WestLB Trust 1, die aufgrund der derzeitigen Krise deutscher Lebensversicherungsfonds Angst um ihr eingezahltes Kapital haben, sollten sich deshalb von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Möchte der Anleger nicht mehr länger an dem WestLB Trust 1 beteiligt sein, so kann im Wege eines Schadensersatzanspruches gegen die Anlageberater und Banken eine Rückabwicklung der Anlage bewirkt werden.
Hierbei ist von einer zum Schadensersatzanspruch führenden fehlerhaften Anlageberatung der Banken auszugehen, wenn diese die Anleger bei Erwerb der Beteiligung an dem WestLB Trust 1 nicht ordnungsgemäß anleger- und anlagegerecht über die Risiken geschlossener Lebensversicherungsfonds aufgeklärt haben. Anleger musste hierbei vor allem über das Risiko des Totalverlusts der Einlage informiert werden, sodass die Beteiligung an dem WestLB Trust 1 nicht als „sicher“ empfohlen werden konnte. Weiterhin kann ein Schadensersatzanspruch dann bestehen, wenn Anlegern Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden.