Das Landgericht München hat die Treuhänderin des Immobilienfonds BlueCapital Österreich II verpflichtet, einem Anleger Auskunft über seine Mitanleger zu erteilen. Zuvor hatte der Anleger selbst vergeblich versucht, seine Rechte gegenüber der Treuhänderin durchzusetzen. Da es zu den selbstverständlichen Rechten eines Gesellschafters gehört, über seine Mitgesellschafter Bescheid zu wissen, erhob die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer für den Anleger Klage. Das Landgericht hat dem Anleger Recht gegeben und die Treuhänderin verurteilt.