Bei Anlegern des SEB Garant Carmignac Patrimoine III, die wegen der außergewöhnlichen Performance des Fonds Carmignac Patrimoine während der Finanzkrise auf satte Gewinne gesetzt haben, dürfte die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Beginn des Jahres für Ernüchterung gesorgt haben. So schrieb die FAZ (Onlineausgabe, 15.02.2012), dass der Carmignac Patrimoine „im Mittelmaß angekommen“ sei und seine Ausnahmestellung eingebüßt habe. Dies kann sich auch auf das Zertifikat SEB Garant Carmignac Patrimoine III auswirken. Wenn die Kursentwicklung abflaut, werden sie sich mit der garantierten aber renditefreien Rückzahlung abfinden müssen. Auch bleiben die Depot- und Verwaltungskosten des SEB Garant Carmignac Patrimoine III bestehen. Es ist im Rahmen der Beratung auf das Emittentenrisiko hinzuweisen. Danach kann es auch bei dem hier vorliegenden Zertifikat zu einem Totalverlust kommen wie bei der Pleite von Lehman Brothers. Anleger müssen also trotz der Garantie damit rechnen, dass ein Totalverlust theoretisch möglich ist.
Unzufriedene Anleger des Zertifikats SEB Garant Carmignac Patrimoine III sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Zwar handelt es sich um ein Garantiezertifikat, dennoch sind solche Wertpapier nicht risikofrei. So besteht weiterhin das Risiko des Totalverlust, über das Anleger des SEB Garant Carmignac Patrimoine III vor dem Erwerb des Zertifikat aufgeklärt werden mussten. Auch kann es zu Verlusten kommen, wenn Anleger des SEB Garant Carmignac Patrimoine III sich vor dem Ende der Laufzeit von dem Zertifikat trennen möchten. Über diese Risiken und die Funktionsweise ihrer Kapitalanlage mussten Anleger bei der Anlageberatung aufgeklärt werden. Wurde gegen diese Pflichten verstoßen, können Anleger Schadensersatz verlangen. Daher sollten Anleger des SEB Garant Carmignac Patrimoine III sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.