Schneekoppe-Anleihen: Insolvenz und Schutzschirmverfahren
Ein weiteres Mal sorgt eine Mittelstandsanleihe für Schlagzeilen: Die Schneekoppe Lifestyle GmbH musste am 08.08.2014 den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Das Unternehmen, dessen Naturkostprodukte lange Zeit mit einem markanten „Ruf vom Berg“ im Fernsehen beworben wurden, brachte im Jahr 2010 die 6,45% Inhaber-Teilschuldverschreibung der damaligen Schneekoppe GmbH & Co. KG (WKN: A1EWHX; ISIN: DE000A1EWHX9) auf den Markt.
Derzeit betreibt die Schneekoppe Lifestyle GmbH das Sanierungsverfahren in Eigenregie unter einem sogenannten Schutzschirm. In diesem Verfahren nach § 270 b der Insolvenzordnung arbeitet das Unternehmen mit der Unterstützung von gerichtlich bestellten Sachwaltern an der Sanierung. Ein Schutzschirmverfahren darf das Gericht nur dann anordnen, wenn „lediglich“ Zahlungsunfähigkeit droht und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Während der kommenden drei Monate dürfen Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der Schneekoppe Lifestyle GmbH nicht vollstrecken.
Was können betroffene Anleger in dieser Situation unternehmen?
Welche Konsequenzen hat das Schutzschirmverfahren für die Anleihe-Zeichner? Die Schneekoppe Lifestyle GmbH hat nun drei Monate Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Nach dem Ablauf dieser Frist entscheidet das Gericht, ob das Schutzschirmverfahren aufgehoben wird oder ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, weil die finanzielle Schieflage nicht überwunden werden konnte.
Zwar ist ein Insolvenzverfahren nicht automatisch mit dem endgültigen Aus des Unternehmens und mit einem Verlust des investierten Geldes gleichzusetzen. Denn die Sanierung kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fortgesetzt werden. Auf die Anleger der Schneekoppe-Anleihe können auch in diesem Fall dennoch finanzielle Zugeständnisse zukommen. Solchen Entscheidungen können im Rahmen von Gläubigerversammlungen beschlossen werden. Derzeit ist jedoch noch offen, wie es für die Anleger, die in die Schneekoppe-Anleihe investierten, konkret weitergehen wird.
Dennoch kann bereits die jetzige, ungewisse Situation für betroffene Anleger der Schneekoppe-Anleihe belastend sein – denn sie sehen sich mit verschiedenen rechtlichen Komplexen konfrontiert. Anleger, die in dieser Situation professionelle und fachkundige Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer tätig, welcher selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.