Aus verschiedenen Gründen nehmen Fondsgesellschaften Kredite bei Banken auf. Und aus diesen Krediten stammt die Loan-to-value-Klausel, welche geschlossenen Schiffsfonds immer wieder Probleme bereitet. Alternativ wird sie als ltv-Klausel abgekürzt oder auch als 105 %-Klausel bezeichnet. Die Klausel ist ein Sicherungsinstrument der Banken. Bei Schiffsfinanzierungen sind solche ltv-Klauseln keine Seltenheit, sie sind in den Darlehens- und Kreditverträgen Standard.
Weiterführende Informationen haben wir in unserem Lexikon zusammengestellt.