Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.
Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern
Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Hansa Treuhand HT Flottenfonds IV bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Hansa Treuhand HT Flottenfonds IV sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.