13.06.2016Sonstiges

Rising Star STAR Private Equity Fonds - Ausstehende Einlagen von Anlegern werden durch Rechtsanwalt eingefordert

Die Rising Star hat nach eigenen Ausführungen Rechtsanwälte beauftragt, von Anlegern eines STAR Private Equity Fonds ausstehenden Einlagen einzufordern. Die Zahlungen an den Fonds war in drei Raten zu erbringen: am Anfang 50%, dann 30% und 20% im Jahresrythmus. Nach den Angaben der Rising Star haben viele Anleger die Ratenzahlung nicht erfüllt.

Offensichtlich droht nun die Verjährung der Forderungen, weshalb die Rising Star tätig werden muss.

In einem von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Gerichtsverfahren gegen den Rising Star, STAR Private Equity Fonds konnte der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll für einen Geschädigten einen Erfolg erzielen. Die Rising Star ist damit einverstanden, dass der Berater die Anlage und damit auch die Ratenzahlung übernimmt. Der Berater hatte falsch beraten und musste Schadensersatz leisten. Dies wurde in einem Vergleich vor dem Landgericht Freiburg geregelt. Der Anleger kommt damit noch einmal mit einem blauen Auge aus der Sache heraus und erhält sein Geld zurück.

Anleger der Rising Star oder sonstiger Fonds der Rising Star Gruppe (z.B. Rising Star I, Star Value, Starhedge, Starcommodity) sollten ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. "Besonders wenn Post von Rechtsanwälten kommt, sollte man rechtlichen Rat einholen. Es zeigt sich immer wieder, dass Anlegern in solchen Fällen geholfen werden kann", so Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll.

(Stand 08.08.2010)