Die Ausschüttungen für das Jahr 2010 betrugen 4 %, was den Prognosen entspricht. Fraglich ist jedoch, ob der Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 2 wie der Schwesterfonds Bayernfonds BestLife 1 die Lebenserwartung der Versicherten unzutreffend prognostizierte. Gesetz den Fall, dass die Versicherten länger leben als erwartet, kommen auf den Real I. S. Bayernfonds BestLife 2 Mehrausgaben zu. Auch erhöhten eine Reihe von US-Versicherern die Versicherungsbeiträge, was die Finanzen des Lebensversicherungsfonds ebenfalls belasten könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Real I. S. Bayernfonds BestLife 2 zukünftig entwickelt.
Anleger, die befürchten, dass ihre Kapitalanlage von den allgemeinen Problemen der Lebensversicherungsfonds mit US-Lebensversicherungen betroffen sein könnte oder sonst unzufrieden sind, können erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 2 rechtlich überprüfen zu lassen, um verlustfreie Ausstiegsmöglichkeiten auszuloten. Ein Ansatzpunkt ist die Anlageberatung. Es zeigt sich immer wieder, dass diese oft weder anleger- noch anlagegerecht war.
Beispielsweise wurden Anleger häufig nicht über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Einem Lebensversicherungsfonds wohnt, wie jedem Unternehmen, das Risiko des Totalverlusts inne. Dieses Risiko widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage. Klärten die Banken die Anleger nicht über diese und ähnliche Risiken auf, berieten sie falsch.
Im Fall einer Falschberatung haben die Anleger des Real I. S. Bayernfonds BestLife 2 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz, im Idealfall verzinst, fordern können. Anleger des Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 2, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.