Binnen 3 Wochen sollen jene Anleger, die noch keine Rückzahlung vorgenommen haben, rund die Hälfte ihrer Beteiligungssumme zurückzahlen. Anderenfalls sei mit gerichtlichen Schritten zu rechnen.
Der Hintergrund der jetzt geltend gemachten Forderungen ist, dass nach dem Ende 2012 beschlossene Verkauf der in Den Haag und Rotterdam gelegenen Fondsimmobilien nicht alle Darlehensforderungen der kreditgebenden Bank beglichen werden konnte. Diese Forderung wurde an die Anleger der HCI Holland VIII „weitergegeben“.
Der Fall der Hanseatischen Immobilienfonds Holland VIII GmbH & Co. KG zeigt, dass die rechtlichen Besonderheiten einer unternehmerischen Kommanditgesellschaft sich auch noch Jahre nach dem Beitritt zeigen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät Anleger des HCI Holland VIII, die sich mit der Forderung auseinandersetzen müssen.
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