Anleger müssen sich mit den bereits eingetretenen Verlusten oder dem Risiko des Totalverlusts nicht abfinden. Vielmehr können Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank als vermittelnde Bank erhoben werden, wenn im speziellen Fall eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass Anleger häufig nicht anleger- und anlagegerecht beraten wurden, sodass die Chancen der Anleger des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG), dass ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, als hoch bewertet werden muss, wobei aber immer der Einzelfall genau überprüft werden muss.
Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt dann vor, wenn Anlegern die Risiken des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) verschwiegen wurden. Hier ist allen voran das Risiko des Totalverlusts der Einlage zu nennen, welches sich nun im Fall des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) erfüllen könnte.
Weiterhin hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Beteiligung an dem Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) eine unternehmerische darstellt und der Anleger somit nicht nur an den Gewinnen, sondern auch den Verlusten der Gesellschaft vollumfänglich beteiligt ist. In diesem Zusammenhang ist es auch grob verfehlt, wenn die Beteiligung an dem Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) als sicher oder bestens geeignet zur Altersvorsorge angepriesen wurde, da die erheblichen Verlustrisiken einer solchen Empfehlung entgegenstehen. Dies bestätigt mitunter auch die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH.
Weiterhin hätte der Anleger des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) über das Zweitmarktrisiko aufgeklärt werden müssen, also dass die Anteile an dem Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) gar nicht oder nur schwer und mit deutlichen Abschlägen am Zweitmarkt verkauft werden können.
Schließlich musste die Commerzbank auch auf Provisionen (Kick-Backs) hinweisen, die sie von der Fondsgesellschaft des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) für die Vermittlungstätigkeit erhalten hat. Ist dies nicht geschehen, kann der Anleger des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) auch deswegen einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Anleger des Prorendita Fonds 5 (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) sollten also umgehend handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen, da sie bei einer erfolgreichen Klage keine Verluste zu tragen haben, da die Anlage von der Commerzbank rückabgewickelt werden müsste. Schnelles Handeln ist zusätzlich gefragt, da die Ansprüche der Verjährung unterliegen und eine solche jederzeit eintreten kann.