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13.06.2016

Prokon Genussrechte – Insolvenzverfahren eröffnet

Die Prokon Unternehmensgruppe aus Itzehoe erreichte im Jahr 2010 den dritten Platz in der Rangfolge der erfolgreichstes Emissionshäuser für Beteiligungsmodelle. Hierbei baut die Prokon auf erneuerbare Energien, vor allem Windenergie, und bietet eine Beteiligung nicht mehr in Form von klassischen Anteilen an geschlossenen Fonds an, sondern über Genussrechte im Direktvertrieb. Die Prokon betreibt mehr als 200 Windräder in ganz Deutschland und konnte schon über eine halbe Milliarde Euro von über 30 000 Anlegern mit ihren Genussrechten einsammeln, so schreibt dies die Prokon auf ihrem Internetauftritt.

Per Post an den privaten Haushalt und Plakaten in U- und S-Bahnen wirbt die Prokon Unternehmensgruppe mit ihren Genussrechten an Windenergieanlagen. Hierbei betitelt sie ihre Genussrechte als „rentabel, flexibel, einfach“, wobei „acht Prozent Zinsen mit Erneuerbaren Energien“ erreicht werden sollen. Im Imagefilm erklärt die Prokon, dass die Genussrechte als „sichere und rentable Anlage, als grünes Sparbuch, für die Altersvorsorge und die Kinder“ bestens geeignet ist und durch die Investition in Erneuerbare Energien „zukunftsfähig und nachhaltig“ ist. Von Risiken hingegen ist nirgends die Rede.

Solche gibt es aber im Übermaß: Genussrechte stellen eine hochriskante Anlageform dar und sind deswegen alles andere als „sicher“. Als „stille Beteiligung“ werden Genussrechtsinhaber an einem eventuellen Gewinn, aber auch an den Verlusten beteiligt. Geht die Prokon insolvent, so verlieren die Anleger auch ihr ganzes Geld, welches sie in Form von Genussrechten in die Prokon Windenergieanlagen investiert haben. Zudem haben Genussrechtsinhaber keinerlei Mitspracherechte, werden also anders als bei Aktien nicht einmal zur Gesellschafterversammlung eingeladen. Weiterhin werden die Genussrechtsinhaber im Falle der Insolvenz der Prokon nachrangig bedient, das heißt es werden zunächst alle anderen Gläubiger befriedigt bevor die Genussrechtsinhaber an der Reihe sind, für welche dann meist kein Geld mehr übrig bleibt.

In der Postsendung wirbt die Prokon mit ihrer 8 %-igen Rendite. Allerdings bezieht sich diese auf die Vergangenheit, auf dem Zeichnungsschein lautet die Grundverzinsung nur 6 %. Zudem ist die Anlage in Genussrechte der Prokon auch nicht flexibel, so wie dies die Prokon in ihrer Werbung darstellt: Anleger werden in der Regel für 5, aber mindestens für 3 Jahre an ihre Anlage gebunden.

Das Emissionshaus Prokon leitet Anleger, vor allem auch Kleinanleger, da man sich schon mit einem Betrag von 100 Euro beteiligen kann, in ihren Rundbriefen in die Irre und verharmlost in erheblichem Maße die Risiken seiner Genussrechte. Anleger, die sich von diesen Versprechungen haben täuschen lassen, sollten eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die Prokon Unternehmensgruppe von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die Anlage in Genussrechte der Prokon ist auf keinen Fall, nach dem oben geschilderten, als sichere Anlage, bestens geeignet zur Altersvorsorge, anzusehen. Im schlimmsten Fall können die Anleger ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.