Für die Anleger der Procom Factoring und Beteiligungs GmbH ist die Insolvenz ein herber Schlag. Denn die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital im Rahmen des Insolvenzverfahrens vollständig zurückbekommen, sind gering. Für Anleger stellt sich nun die Frage, ob es andere Möglichkeiten gibt, um an das Geld zu kommen. Zum Beispiel kann überprüft werden, ob Ansprüche gegenüber der Deutschen Vermögensberatung oder anderen beratenden Finanzinstituten geltend gemacht werden können. Haben Berater den Anleger die Investition in die Procom Factoring und Beteiligungs GmbH empfohlen, ist zu prüfen, ob die Anleger ordnungsgemäß beraten wurden oder ob Fehler passierten.
Die Berater mussten den Anlegern erläutern, was eine stille Beteiligung ist und welche Risiken damit einhergehen. Zum Beispiel, dass sie sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten der Procom Factoring und Beteiligungs GmbH beteiligt werden. Oder dass - wie bei jedem Unternehmen - das Risiko des Totalverlusts besteht. Haben die Berater diese oder ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflicht verletzt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Anleger der Procom Factoring und Beteiligungs GmbH, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten angesichts des Insolvenzverfahrens nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwälte GmbH berät und vertritt bereits Anleger der Procom Factoring und Beteiligungs GmbH.