Solche Besonderheiten einer Kapitalanlage müssen in der Anlageberatung beachtet werden. Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte.
Ansatzpunkt Anlageberatung ist unabhängig von vorläufigem Insolvenzverfahren
Neben der – nur grob umrissenen – Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung müssen auch noch weitere Pflichten beachtet werden. So müssen Bankberater beispielsweise über Vergütungen aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Anlageberatung im Raum.
Wenn Anleger des Schiffsfonds Premicon MS Astor Zweifel hegen, ob ihr damaliges Anlageberatungsgespräch ordnungsgemäß abgelaufen ist, sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und die Beratung rechtlich überprüfen zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob und welche (Schadensersatz-)ansprüche sie geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger verschiedener Schiffsfonds, auch Anleger des Fond Premicon MS Astor. Neben den bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen können in der Kanzlei auch insolvenzrechtliche Fragestellungen bearbeitet werden, da Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.