13.06.2016Sonstiges

MPC Rendite-Fonds Leben plus IV - Schadensersatz für Anleger - Verjährung rückt näher

AKTUELL: 13.11.2014 - Verjährung rückt näher - Anleger sollten handeln, wenn sie noch Ansprüche geltend machen möchten
Für Anleger, die sich an dem Lebensversicherung MPC Leben plus IV beteiligten und (Schadensersatz-)Ansprüche gegen die Berater geltend machen möchten, wird die Verjährung zu einem Thema. Insbesondere dann, wenn sie im Jahr 2004 zeichneten. Denn bei Schadensersatzforderungen wegen Beratungsfehlern ist zu bedenken, dass Ansprüche auf den Tag genau spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt verjähren.

Zusätzlich muss bei der Verjährung beachtet werden, dass es im Einzelfall neben der Höchstfrist von 10 Jahren auch auf kürzere, kenntnisabhängige Verjährungsfristen ankommen kann. Aufgrund dieser zwei unterschiedlichen Verjährungsfristen kann nur nach einer fachkundigen Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden, ob und inwieweit Verjährung droht. Wenn ein Anspruch von der Verjährung bedroht ist, können verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden und das Verjähren unterbrochen werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten Anleger, die in diesen und verschiedene weitere MPC-Lebensversicherungsfonds investierten. 

AKTUELL: 04.12.2012 – MPC rechnet mit erheblichen Verlusten für Anleger
Die Anzeichen mehren sich, dass die verschiedenen Fonds der MPC Renditefonds Leben Plus-Serie am Ende deren Anleger Verluste bescheren werden. Von Seiten der Fonds wurde bekannt gegeben, dass wohl keiner der MPC Lebensversicherungsfonds das von den Anlegern investierte Geld zurückzahlen wird können und dass Verlust von bis zu einem Drittel und mehr zu befürchten sind.

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Die Münchmeyer Petersen Capital AG platzierte im Jahr 2004 ihren geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus IV. Der MPC Rendite-Fonds Leben plus IV investiert hierbei in einen geringen Anteil an „gebrauchten“ deutschen Rentenversicherungen und zum größten Teil in deutsche Kapitallebensversicherungen. Finanziert werden sollte das Investitionsvolumen des MPC Rendite-Fonds Leben plus IV mit einem Anteil von rund 75 % über die Aufnahme von Fremdkapital.

Der MPC Rendite-Fonds Leben plus IV entwickelt sich derzeit allerdings nicht so, wie von den Initiatoren des Fonds prospektiert wurde: Ende 2011 teilte die Geschäftsführung den Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus IV mit, dass der Gesamtmittelrückfluss vor Steuern bis zum Laufzeitende des Fonds voraussichtlich nur rund 96,6 % betragen wird. Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus IV haben also schon heute einen Kapitalverlust zu befürchten. Weiterhin ist dem Geschäfts- und Treuhandbericht 2009 der MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG unter Punkt 6.3 zu entnehmen, dass Direktauszahlungen auf Basis der „heutigen“ Prognose erst wieder ab dem Geschäftsjahr 2015 vorgenommen werden. Da ab 2011 Ausschüttungen geleistet werden sollten, bleiben diese für die Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus IV nun erst einmal aus.

Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus IV, die einen voraussichtlich eintretenden Kapitalverlust allerdings nicht tragen wollen, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um sich über eine vorzeitige Beendigung der Anlage zu informieren. Eine solche ist möglich, wenn dem Anleger ein Schadensersatzanspruch aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber seiner Bank zusteht, da diese in diesem Fall die Anlage an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus IV rückabwickeln muss. Hierdurch kann im besten Fall das gesamte in den MPC Rendite-Fonds Leben plus IV eingezahlte Kapital zurückerhalten werden.

Eine Falschberatung der Bank ist dann gegeben, wenn sie den Anleger bei Beteiligungserwerb nicht ausreichend oder in verharmlosender Weise über die Risiken des MPC Rendite-Fonds Leben plus IV aufgeklärt hat. Allen voran zu nennen ist hier das Risiko eines Totalverlusts der Einlage. Aus diesem Grunde stellt es sich auch als grob falsche Aussage der Banken dar, wenn diese dem Anleger die Anlage an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus IV als sicher dargestellt haben. Weiterhin ist den Banken eine Aufklärungspflichtverletzung, die zum Schadensersatzanspruch führt, vorzuwerfen, wenn sie die Anleger nicht über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt haben, die sie von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus IV erhalten haben.

Anleger, die von der Anlage an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus IV enttäuscht sind und nicht länger an diese gebunden sein wollen, sollten deshalb ihre Ansprüche auf Schadensersatz umgehend von fachkundiger Stelle überprüfen lassen. Vor allem mit Blick auf eine drohende Verjährung der Ansprüche sollte nicht länger gewartet werden.