Zwar verheißen Immobilien Sicherheit, dennoch sind geschlossene Immobilienfonds Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken, zu welchen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko zählen. Zwar müssen sich solche Risiken nicht verwirklichen, dennoch sind geschlossene Immobilienfonds aus diesen Gründen nicht als sichere Kapitalanlage einzustufen.
Wurden Anleger des MPC Holland 70 über diese oder ähnliche Risiken falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Eine ordnungsgemäße, d. h. anleger- und anlagegerechte Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen.
Realistische Aufklärung über Risiken
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese auf die Wünsche des Anlegers abgestimmt sein. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Der Anleger muss ein umfassendes und realistisches Bild von dem Immobilienfonds erhalten. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 70, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.