Welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche die Anleger eines MPC Best Select-Fonds geltend machen könne, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln. Ein oftmals zielführender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung. Passierten bei dieser Fehler, steht den Anlegern ein Schadensersatzanspruch zu. Die höchstrichterlich formulierten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung sind hoch.
Eine anleger- und anlagegerechte Beratung muss zunächst die Ziele und Wünsche eines Anlegers ermitteln. Anhand dieser Vorgaben soll der Berater eine Kapitalanlage auswählen, die zu den Zielen passt. Anschließend soll dem Anleger die Funktionsweise sowie die Vorteile als auch die Risiken der ausgewählten Kapitalanlage realistisch dargestellt werden. Daneben gibt es noch weitere Pflichten, wie z. B. die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Prospekts.
Da kein Anlageberatungsgespräch wie das andere verlief, bedarf es einer anwaltlichen Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs, um die konkreten Erfolgsaussichten eines Anlegers ermitteln zu können. Die Fondsanteile konnten Anleger u.a. bei Sparkassen, der comdirekt bank oder der SEB Bank (heute Santander Bank) erwerben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger verschiedener MPC Best Select-Fonds.
Folgende Vermögensstrukturfonds wurden u.a von MPC aufgelegt:
- MPC Best Select II
- MPC Best Select III
- MPC Best Select IV
- MPC Best Select 5
- MPC Best Select 6
- MPC Best Select 7
- MPC Best Select 8
- MPC Best Select 9
- MPC Best Select 10
- MPC Best Select Private Plan
Neben den Best Select Fonds wurden von MPC u.a. auch folgende weiteren Dachfonds aufgelegt:
- MPC Global Equity Step by Step
- MPC Global Equity Step by Step II
- MPC Global Equity Step by Step III
- MPC Global Equity Step by Step IV