13.06.2016Sonstiges

Midas Mittelstandsfonds Nr. 4: Klage gegen Berater bei Gericht

Im Februar 2013 sorgte eine Razzia bei der S&K Gruppe für reichlich Aufregung bei den Anleger S&K-naher Fonds. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen noch. Die S&K Gruppe engagierte sich bei mehreren Fondsanbietern auf unterschiedliche Art und Weise – der Fondsanbieter Midas, welcher den Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 auf den Markt brachte, gehört der S&K Gruppe. Unabhängig von den strafrechtlich relevanten Ereignissen bei der S&K Gruppe können sich die Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 mit der Frage auseinandersetzen, ob ihnen die richtige Kapitalanlage empfohlen wurde. Ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Anleger aus diesem Grund klagt vor Gericht auf Schadensersatz.

Anleger, die sich – nicht nur wegen der aktuellen S&K Krise - fragen, ob die Beteiligung am Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 die richtige Wahl war, können sich hinsichtlich ihrer (zivil)rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 klagt auf Schadensersatz

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führt bereits einen Schadensersatzprozess bei Gericht für einen Anleger des Midas Midas Mittelstandsfonds Nr. 4. Dieser fordert Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Die Entscheidung des Gerichts ist derzeit (Anfang März 2013) noch nicht gefallen, aber es gibt hoffnungsvolle Anzeichen für den Anleger. Schadensersatzansprüche, wie sie der von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretene Anleger geltend macht, können sich aus der Anlageberatung ergeben, wenn diese Fehler aufwies war. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein.

Bei dem Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds, da die Auswahl der konkreten Unternehmen erst nach der Zeichnung passierte, weswegen der Fonds sich nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel eignet. Denn der Risikograd eines Private-Equity-Engagements hängt in erster Linie von der Solidität der Unternehmen ab, an welchen sich der Private-Equity-Fonds beteiligt.

Daneben muss eine Anlageberatung auch noch weiteren Anforderungen genügen. Zum einen mussten sowohl die Chancen als auch die Risiken, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Fonds verbunden sind, realistisch dargestellt werden. Desweiteren treffen Berater Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts oder eine zutreffende Aufklärung über Provisionen. Wenn ein Beratungsgespräch Defizite aufwies, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 4, die ebenfalls Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft: www.sk-interessengemeinschaft.de