13.06.2016Sonstiges

MONTRANUS I, II, III Hannover Leasing Medienfonds-Verjährung droht, Klage auf Schadensersatz wird eingereicht

Bei den Medienfonds MONTRANUS I, II, III der Hannover Leasing (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) droht für viele Anleger mit dem Schluss des Jahres die Verjährung ihrer Ansprüche. Deshalb bereitet die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH derzeit verschiedene Klagen gegen die Berater vor.

Die Anleger der Hannover Leasing MONTRANUS Medienfonds wurden von den Beratern nicht hinreichend über die Risiken der Filmfonds aufgeklärt. So wurde nicht auf das mögliche Totalverlustrisiko hingewiesen, sondern mit der Schuldübernahme einer Bank geworben. Auch die steuerliche Seite wurde hervorgehoben und als sicher dargestellt, ohne darauf hinzuweisen, dass es bei den MONTRANUS Medienfonds zu Steuernachzahlungen kommen kann, weil die steuerliche Seite nicht endgültig anerkannt ist. Gerade letzteres scheint sich derzeit zu verwirklichen bei den Filmfonds Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG. Außerdem liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass das worst-case-szenario nur 25% Verlust betragen soll. Damit wird die Totalverlustmöglichkeit ausgeblendet.

Auf dieser Grundlage können sie für die Anleger Schadensersatzansprüche ergeben, mit denen sie ohne Schaden aus den Filmfonds herauskommen können.

Anleger der Filmfonds Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG sollten umgehend handeln und sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Die Ansprüche drohen am Ende des Jahres zu verjähren.

Daneben kommen Ansprüche gegen die finanzierende Bank, die Helaba Dublin, in Frage. Die Anteile an den Medienfonds wurden obligatorisch teilfinanziert. Hier sind möglicherweise die Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge falsch, so dass sich ein Ansprüche gegen die Bank ergeben kann.

(Stand: 15.11.2010)