Damit bereiten die einst als Steuersparmodelle angepriesenen Medienfonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV ihren Anlegern ein weiteres Mal Sorgen. Die generelle Entwicklung der Equity Pictures III und Equity Pictures IV bleibt hinter den Erwartungen zurück, doch die neuen steuerlichen Probleme können für die Anleger zu einem „dickes Ende“ führen, wenn die Fonds vor dem Finanzgericht unterliegen. Bereits zu Anfang des Jahres 2012 machten die Fonds Schlagzeilen, als ein Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde.
Anleger, die sich angesichts dieser neuen Wendung von ihren Beteiligungen an den Fonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV trennen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann ausloten, welche Ansprüche und Rechte den Anlegern dieser Medienfonds zustehen. So kann geklärt werden, ob Anleger der Equity Pictures III und Equity Pictures IV Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können. Wies das Beratungsgespräch Defizite und Mängel auf, stehen Schadenersatzansprüche der Anleger im Raum. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits zahlreiche Anleger der Fonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV.