13.06.2016Sonstiges

MCE 03 Elbtank Flottenfonds – Unternehmerische Beteiligungen bergen Risiken

Der Schiffsfonds MCE 03 Elbtank Flottenfonds unterscheidet sich deutlich von den Vorgänger- und Nachfolgerfonds des Emissionshauses Schiffskapital AG. Denn im Unterschied zu den weit gestreuten Zweitmarkt- und Dachfonds, auf welche sich die Hamburger Emittentin spezialisiert hat, investiert der 2008 aufgelegt Fonds MCE 03 Elbtank Flottenfonds in vier bestimmte Tankschiffe. Nichtsdestotrotz handelt es sich beim dem Schiffsfonds um eine unternehmerische Beteiligungen.

Der Fonds MCE 03 Elbtank Flottenfonds investiert in vier Kommanditgesellschaften (MT „Elbtank Denmark“ Schiffsgesellschaft mbH & Co. KG, MT „Elbtank France“ Schiffsgesellschaft mbH & Co. KG, MT „Elbtank Germany“ Schiffsgesellschaft mbH & Co. KG und MT „Elbtank Italy“ Schiffsgesellschaft mbH & Co. KG). Diese mit speziellen Arten und Risiken ausgestattete Art der Kapitalanlage erfordert von den Anleger Risikobereitschaft, weswegen dies Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds MCE 03 Elbtank Flottenfonds bewusst gewesen sein sollte – insbesondere dann, wenn sie sich auf Anraten eines Anlageberaters an diesem Fonds beteiligten.

Wenn Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären. Bei Beteiligungen an Kommanditgesellschaften gehören hierzu auch jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken, die Haftung auf Gesellschaftsebene oder auch die bei Schiffsfonds immer wieder brisante Möglichkeit der Rückforderung von Ausschüttungen zu nennen.

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Wenn Anleger des Schiffsfonds MCE 03 Elbtank Flottenfonds das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.