Anleger, die in Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen des Anbieters MCE Schiffskapital investierten, und das Gefühl haben, dass sie nicht vollständig und umfassend über ihre Kapitalanlage informiert wurden, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann im Rahmen der Überprüfung der Kapitalanlage klären, ob Anleger der MCE Schiffskapital Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen erfolgreich Ansprüche geltend machen können. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger der Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen der MCE Schiffskapital AG, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Die MCE Schiffskapital AG legte u.a. folgende Schiffsfonds auf:
- MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2
- MCE 02 Zweitmarktportfolio
- MCE 03 Elbtank Flottenfonds
- MCE 04 Sternenflotte IC 3
- MCE 05 Sternenflotte
- MCE 07 Sternenflotte FLEX
- MCE 08 Sternenflotte IC 4
- MCE 09 Sternenflotte FLEX
- MCE 10 Sternenflotte FLEX IC 5