13.06.2016

Long-Short-Momentum Swap (Momentum Swap) – Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen Banken überprüfen lassen!

Zahlreiche Anleger wurden durch die Investition in den Long-Short-Momentum Swap (Momentum Swaps) geschädigt und erlitten erhebliche Verluste. Der Long-Short-Momentum Swap ist hierbei ein hochkomplexes, strukturiertes Finanzprodukt, ähnlich einem Spread Ladder Swap, bei welchem einem geschädigten Kunden erst kürzlich vollumfänglich Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung der Bank vom BGH zugesprochen worden ist.

Bei dem Long-Short-Momentum Swap spekuliert der Kunde gegen die Bank auf die Entwicklung eines Basiswertes, von welchem der Swap als Derivat abgeleitet ist und von dem somit die Höhe der Zahlungen abhängen. Der Basiswert des Long-Short-Momentum Swap ist auf den Deutsche Bank Long Short Momentum Index bezogen. Der Long Short Momentum Index bildet eine fiktive Anlagestrategie ab, bei der rein fiktive Verkäufe und Käufe in Aktien, Rohstoffen und Anleihen erfolgen soll.

Auch bei dem Long-Short-Momentum Swap hat sich die Deutsche Bank –wie schon bei dem Spread Ladder Swap– eine eigene Gewinnmarge einstrukturiert, sodass es wahrscheinlich war, dass nicht sie als Verlierer des Geschäfts hervorgehen wird. Im Sinne des BGH Urteils zu den Spread Ladder Swap wurde die Struktur des Long-Short-Momentum Swap auch hier bewusst zulasten des Anlegers ausgestaltet. Dies lässt sich auch an dem anfänglichen negativen Marktwert erkennen, der die Interessenkollision der Deutschen Bank widerspiegelt und somit daran zweifeln lässt, dass die Bank die Anlageempfehlung wirklich im Sinne des Kunden des Long-Short-Momentum Swap abgegeben hat. Hat die Bank also nicht auf den negativen anfänglichen Marktwert des Long-Short-Momentum Swap hingewiesen, so hat sie schwerwiegend ihre Aufklärungspflichten verletzt, was zu einem Anspruch auf Schadensersatz für den Kunden führt.

Weiterhin liegt auch hierin - in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des BGH aus dem Spread Ladder Swap-Urteil – eine Aufklärungspflichtverletzung der Bank, wenn sie dem Kunden das nicht nur theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko nicht hinreichend deutlich gemacht hat. Hierbei darf sie dieses Verlustrisiko nicht in verharmlosender Weise darstellen, sondern muss dem Kunden des Long-Short-Momentum Swap deutlich machen, dass dieses für ihn auch zum finanziellen Ruin führen kann.

Anleger des Long-Short-Momentum Swap sollten sich deshalb nicht mit ihren erheblichen Verlusten abgeben, sondern einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, welcher ihre Schadensersatzansprüche gegen die Bank überprüfen wird. Aus den oben genannten Gründen können solche Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Risiken des Long-Short-Momentum Swap nicht hinreichend deutlich gemacht wurden. Auch der Interessenkonflikt der Bank und der bereits einstrukturierte Gewinn der Bank in den Long-Short-Momentum Swap führen zu einer Haftung aus fehlerhafter Anlageberatung. Allerdings sollten geschädigte Anleger des Long-Short-Momentum Swap nicht länger warten, sondern schnell handeln, da ihre Ansprüche jederzeit verjähren können!