13.06.2016Sonstiges

Lloyd Fonds LF 64 MS Athens Star: Fachanwalt prüft, ob Anleger Schadensersatz fordern können

Im Jahr 2005 bracht der Fondsanbieter Lloyd Fonds AG den Schiffsfonds LF 64 MS Athens Star heraus, welcher in einen namensgebenden Tanker investiert. In den vergangenen Jahren war der Schiffsfonds nicht den Problemen des Schifffahrtsmarkts unberührt geblieben, sodass Restrukturierungen von Nöten waren – die jüngste im Jahr 2012. Wie es dem Lloyd Fonds LF 64 MS Athens Star im Jahr 2013 ergehen wird, ist noch offen.

Doch schon allein die Zusammenfassung des Jahres 2012 in der aktuellen Leistungsbilanz zeigt, dass der wirtschaftliche Erfolg eines Schiffsfonds von vielerlei Faktoren abhängt und eben nur bedingt planbar ist. Über diese und weitere Kennzeichen des Lloyd Fonds LF 64 MS Athens Star mussten die Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

Schiffsfonds sind risikobehaftete Schifffahrtsunternehmen

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 64 MS Athens Star bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 64 MS Athens Star sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf www.schiffsfonds.eu.