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13.06.2016

Lehman Brothers (Lehman Zertifikate)

Die Lehman Brothers Inc. war eine US-amerikanische Investmentbank, die aufgrund der weltweiten Finanzkrise im Jahre 2008 Insolvenz anmelden musste. Von der Insolvenz sind alle Tochterunternehmen betroffen, auch die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt. Lehman Brothers soll einen Schuldenberg von 200 Milliarden US-Dollar hinterlassen haben. Bereits zu Beginn des Jahres 2008 war vorhersehbar, dass sich die Bank in finanziellen Schwierigkeiten befindet.

Dennoch empfahlen viele Banken den Anlegern noch im Jahr 2008 die Investition in Lehman Zertifikate. Aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers haben Anleger insgesamt über eine Milliarde Euro verloren. Die Zertifikate wurden oft sicherheitsorientierten Anlegern als sichere Geldanlage verkauft, ohne hinreichend über die Risiken des Investments aufzuklären. Dabei wurden sie insbesondere als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. Obwohl die finanzielle Schieflage von Lehman Brothers bekannt war, hielten es viele Banken nicht für nötig, den Kunden darüber aufzuklären. Vielmehr wurden die Zertifikate weiterhin massenhaft verkauft.

Zahlreiche Gerichtsurteile verschiedener Gerichte belegen inzwischen das Fehlverhalten der Banken. So wurden viele Anleger nicht über die erheblichen Risiken aufgeklärt, welche ein Zertifikat mit sich bringt. Das Landgericht Hamburg entschied, dass eine Bank darüber aufklären muss, dass bei einer Insolvenz von Lehmann Brothers das Einlagesicherungssystem nicht greift. Banken hatten außerdem verschwiegen, dass sie für die Vermittlung der Zertifikate Provisionen erhielten. Das Landgericht Kassel und das Landgericht Frankfurt a.M haben nun klargestellt, dass der Anleger über die genaue Höhe von Provisionen aufzuklären ist, damit er das Eigeninteresse der Bank an der Vermittlung von Lehman Zertifikaten abschätzen kann. Das Landgericht Frankfurt a.M. urteilte zugunsten von Lehman-Geschädigten, dass diese sich darauf verlassen können müssen, von der Bank über alle Risiken aufgeklärt zu werden. Die Banken hätten außerdem darüber aufklären müssen, dass sich Lehman Brother in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Die Folge einer fehlenden Aufklärung durch die Banken, wie sie in den meisten Fällen vorliegen dürfte, ist ein Schadensersatzanspruch zugunsten des Anlegers. Lehman-Geschädigte erhalten dann ihr gesamtes eingesetztes Kapital zzgl. Zinsen zurück.

In vielen Fällen konnten auch außergerichtliche oder gerichtliche Einigungen mit diversen Banken erzielt werden, durch die Lehman-Geschädigte zumindest einen Großteil des eingesetzten Geldes zurück erhielten.

Im Jahr 2010 drohen viele Ansprüche zu verjähren.  „In vielen Fällen kann den Anlegern geholfen werden, mit einem blauen Auge davon zukommen“, teilt der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.