Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (mit Sitz in Lahr bei Offenburg, Ortenau; Bahlingen bei Freiburg; Seelbach, Ortenaukreis) rät Anlegern, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Vielen Anlegern wurden Filmfonds nur aufgrund der Steuervorteile angeboten, ohne jedoch über die Risiken aufzuklären. Diese sind teilweise beträchtlich. Oft wurde die Einlage nicht voll einbezahlt, sondern ein großer Teil von einer Bank finanziert.
Den Anlegern drohen daher nicht nur Steuernachteile, sondern auch Nachforderungen bezüglich der restlichen Einlage und der Totalverlust des bereits eingezahlten Geldes. Darüber wurde nicht immer aufgeklärt, genauso wie über die Tatsache, dass man sich an einem Unternehmen beteiligt mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen. Auch wurde der Prospekt oft nicht übergeben bzw. dieser kann fehlerhaft sein. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit, "dass Anleger gute Aussichten haben, bei einer Falschberatung schadlos aus der Anlage herauszukommen. Dabei sollte unbedingt die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis berücksichtigt werden, da ansonsten viele Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können." Geschädigten Anlegern ist daher dringend zu raten, einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Ansprüche zu beauftragen.
Eine Liste der verschiedenen Medienfonds und Filmfonds und allgemeine Informationen zu Medienfonds und Filmfonds können Sie hier einsehen: