2. Vertrieb des KanAm US-Grundinvest und Beratung der Anleger
Der KanAm US-Grundinvest wurde von Banken und freien Beratern an zahlreiche Anleger als solide und sichere Geldanlage vermittelt. Häufig waren auch Vergleiche mit einem Fest-oder Tagesgeldkonto. Besonders hervorgehoben in den Beratungsgesprächen wurden zudem das äußerst sichere Investment und die jederzeitige Verfügbarkeit des eingelegten Geldes. Wie sich im Nachhinein herausstellte waren dies nur leere Versprechungen der Banken und Berater, vielmehr hätten Anleger schon während den Beratungsgesprächen zum Erwerb der Anteile an dem KanAm US-Grundinvest mehr und umfänglicher über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dies zeigt die Entwicklung des KanAm US-Grundinvest, welcher schließlich in der Liquidation endete:
Der KanAm US-Grundinvest wurde bereits im Oktober 2008 geschlossen, wobei im Januar 2009 die Verlängerung der Aussetzung der Rücknahme der Anteile beschlossen wurde. Insgesamt wurde dieser Zeitraum bis Oktober 2010 verlängert, wobei in der Zwischenzeit einige Immobilien des KanAm US-Grundinvest verkauft werden konnten. Durch zu viele Rückgabeverlangen der Anleger im September 2010 von ca. 300 Mio. US-Dollar war der KanAm US-Grundinvest damals gezwungen die Abwicklung anzukündigen, da nicht genügend liquide Mittel zur Auszahlung der Anleger vorhanden waren.
Der KanAm US-Grundinvest war mitunter der erste offene Immobilienfonds, der nach seiner Schließungsphase nicht mehr für seine Anleger geöffnet hat, sondern seine ordnungsgemäße Abwicklung ankündigen musste. Aus diesem Grunde kündigte die KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH ihr Verwaltungsmandat für den KanAm US-Grundinvest zum 31.12.2012. Bis zu diesem Termin sollen also alle Immobilien des KanAm US-Grundinvest veräußert sein, hierbei soll nach und nach Geld aus dem Verkauf der Immobilien an die Anleger fließen. Am 15. Juni 2011 erfolgte bereits die zweite Auszahlung an die Anleger in Höhe von 180 Mio. US-Dollar bzw. 16,00 US-Dollar je Anteil, wobei die dritte Rate voraussichtlich im März 2012 ausbezahlt werden soll.
Für die Anleger stellt sich die Anlage an dem KanAm US-Grundinvest im Nachhinein als finanzielles Desaster dar, da viele einen Großteil ihres Vermögens in den KanAm US-Grundinvest angelegt haben. Viele glaubten ja auch auf Anraten ihrer Berater etwas Gutes für ihre Altersvorsorge getan zu haben, da ihr Geld dort sicher angelegt und dies auch jederzeit verfügbar sei. Durch die Abwicklung könnten Anleger aber immense Verluste ihres Kapitals erleiden, deshalb ist es verständlich, dass viele Anleger von der Anlage an dem KanAm US-Grundinvest und der Beratung durch die Banken und Anlagevermittler enttäuscht sind.
3. Falschberatung und rechtliche Möglichkeiten
Wie oben schon erwähnt, wurden viele der Anleger des KanAm US-Grundinvest nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt hierzu mit: „Viele der von uns vertretenen Anleger wurden nur über die Vorzüge der Anlage an dem KanAm US-Grundinvest aufgeklärt, über die sichere Rendite, die jederzeitige Verfügbarkeit etc. Kaum ein Anleger wusste aber über die Risiken des KanAm US-Grundinvest Bescheid, da diese bei den Beratungsgesprächen häufig unter den Tisch gekehrt wurde.“
Wie sich jedoch herausstellte, ist die Anlage alles andere als sicher, auch zur Altersvorsorge eignet sie sich nicht. Zudem war die Beratung auch lückenhaft, da bereits im Jahr 2006 andere offene Immobilienfonds geschlossen wurden und seit 2007 die Immobilienkrise über den USA weilte, woraufhin sich 2008 die weltweite Finanzkrise anschloss, sodass Berater schon damals besser über die Marktverhältnisse offener Immobilienfonds und deren krisennaher Situation hätten aufklären müssen.
Wurden Anleger des KanAm US-Grundinvest also im oben beschriebenen Sinne nicht ordnungsgemäß beraten und über die Risiken des Fonds aufgeklärt, so können Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Zusätzlich können solche Ansprüche auch darauf gestützt werden, dass den Anlegern häufig Kick-Backs verschwiegen wurden. Kick-Backs sind Rückvergütungen oder Provisionen, die die Banken und Berater von den Fondsgesellschaften für die Vermittlung ihrer Anlage erhalten. Wurden Anleger des KanAm US-Grundinvest über diese Kick-Backs aber nicht aufgeklärt, so führt dies nach der Rechtsprechung des BGH ebenfalls zu einer Haftung auf Schadensersatz.
Geschädigte Anleger des KanAm US-Grundinvest haben nach Ansicht von Dr. Ralf Stoll gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage, wenn sie nicht anlage- und anlegergerecht über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden oder sie über die Höhe der Kick-Backzahlungen im Unklaren gelassen wurden.
4. Außergerichtliche Vergleiche, Ombudsmannverfahren, Klage auf Schadensersatz?
Geschädigte Anleger des KanAm US-Grundinvest können zunächst versuchen eine friedliche Einigung mit Banken und Beratern zu erreichen. Es kann hierbei ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden. Hierdurch bekommen Anleger des KanAm US-Grundinvest zwar nicht ihren gesamten Schaden ersetzt, doch kann ein Großteil ihres eingezahlten Kapitals zurückerlangt werden.
Schließlich kann auch eine Schadensersatzklage erhoben werden, über welche das gesamte Kapital abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen erhalten werden kann. Nach Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll stehen die Aussichten für ein obsiegendes Urteil gut, da viele Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des KanAm US-Grundinvest aufgeklärt wurden.
Nicht rechtsschutzversicherten Anlegern bietet sich zudem die Möglichkeit ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Hierdurch kann die Verjährung der Ansprüche gehemmt werden. Geschädigte Anleger des KanAm US-Grundinvest sollten also nicht weiter warten, sondern handeln. Mitunter bieten sich zahlreiche Möglichkeiten ihre Verluste zu liquidieren, sodass sie schnellstmöglich ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten.
5. Verjährung
Da der KanAm US-Grundinvest ein Wertpapier ist, richtet sich die Verjährung von Ansprüchen aus diesem nach § 37a WpHG für Anteile des KanAm US-Grundinvest, die vor dem Jahr 2009 erworben wurden. Die Verjährungsfrist beträgt hiernach 3 Jahre ab dem Kauf der Anteile. Oftmals können Ansprüche aber auch noch nach diesen 3 Jahren mit Erfolg durchgesetzt werden, da vielfach nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde. Hiermit kann die dreijährige Verjährungsfrist umgangen werden. Um aber etwas gegen die Verjährung zu tun, sollten Anleger des KanAm US-Grundinvest ihre Ansprüche überprüfen lassen, sodass Möglichkeiten unternommen werden können, die die Verjährung hemmen. Lässt man die Verjährungsfrist nämlich verstreichen, so bleiben Anleger des KanAm US-Grundinvest auf ihrem Schaden sitzen, da diese Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung dann nicht mehr durchgesetzt werden können.
6. Unser Angebot
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