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13.06.2016

KanAm Grundinvest - Was Anleger tun können

Am 06.05.2012 entscheidet sich das Schicksal des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest. Dann wird sich zeigen, ob der Fonds wiedereröffnet wird oder ob er endgültig liquidiert wird. Die Anleger von KanAm Grundinvest sehen diesem Termin mit Bangen entgegen.

Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest wurde im November 2001 als auf den Markt gebracht. Seitdem ist die Geschichte des Fonds recht wechselvoll. Der KanAm Grundinvest hatte ebenso wie andere Fonds mit der Liquidität zu kämpfen. Das führt zur Schließung des Fonds. Die erste Schließung ereignete sich rund 7 Jahre nach Eröffnung des Fonds im Oktober 2008. Damals blieb KanAm Grundinvest 8 Monate geschlossen. Im Juni 2009 konnten die Anleger erleichtert die Wiedereröffnung zur Kenntnis nehmen. Doch die Liquiditätsprobleme sollten sich wiederholen. Ein knappes Jahr später, im Mai 2010, musste der Immobilienfonds KanAm Grundinvest erneut schließen. 2011 wurde die Schließung verlängert.



Doch nun rückt der Tag der endgültigen Entscheidung näher. Am 06.05.2012 endet die maximale Schließungsdauer von 2 Jahren. Dann muss entschieden sein, ob der KanAm Grundinvest wieder öffnet werden kann oder ob der offene Immobilienfonds liquidiert werden muss. Das Emissionshaus KanAm gibt keinen Hinweis darauf, wie die Entscheidung im Fall KanAm Grundinvest ausfallen wird. Es gibt lediglich die aktuelle Mitteilung, dass die Verhandlungen zum Verkauf weiterer Objekte im Wert von rund 1,2 Mrd. Euro fortgeführt werden. Die Anleger von des KanAm Grundinvest werden jedoch das Schicksal des Schwesterfonds KanAm US-Grundinvest vor Augen haben, der als erster Fonds nach der Schließung nicht wiedereröffnet, sondern aufgelöst wurde. Doch auch wenn der schlimmste Fall verhindert werden kann und die Wiedereröffnung gelingt, bleibt für die Anleger von KanAm Grundinvest ein schaler Nachgeschmack, da offene Immobilienfonds als solide und sichere Kapitalanlage angepriesen wurden.



Anleger des KanAm Grundinvest, die nicht weiter passiv abwarten möchten, wie sich die weitere Entwicklung des Immobilienfonds gestaltet, sollten erwägen, sich rechtlich beraten zu lassen. Wenn bei der Anlageberatung die Anleger nicht ausreichend auf die speziellen Risiken der offenen Immobilienfonds, zum Beispiel die Schließung, hingewiesen wurden, stellt dies eine pflichtwidrige Falschberatung dar. Anleger wurden von den Banken oder Anlageberatern häufig auch nicht über Provisionen, die im Fall der Vermittlung des Anlageprodukts an sie flossen (Kick-Backs), aufgeklärt. Sollte die Bank oder der Anlageberater falsch beraten haben, steht den Anlegern deswegen ein Schadensersatzanspruch zu. Anleger, die sich wehren wollen, sollten beachten, dass Ansprüche nach 3 Jahren verjähren. Im Fall einer Falschberatung können andere Fristen gelten. Angesichts des ungewissen Schicksals von KanAm Grundinvest sollten Anleger nicht zögern, ihre Kapitalanlage von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits hunderte Anleger offener Immobilienfonds und führt bereits zahlreiche Verfahren.