Immobilienkrise in den Niederlanden
In den Niederlanden braut sich jedoch eine Immobilienkrise zusammen. In der Presse, zum Beispiel im Manager Magazin, wird von steigenden Leerständen bei niederländischen Büroimmobilien berichtet. Der Boom der niederländischen Immobilien ist gemäß Experteneinschätzungen abgeflaut, was sich auch auf die Anleger geschlossener Immobilienfonds auswirken kann, wenn die Fondsimmobilie von entsprechenden Schwierigkeiten heimgesucht wird.
Unabhängig davon sollten Anleger jedoch auch bedenken, dass geschlossene Immobilienfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignen. Wurde den Anlegern der IVG EuroSelect 17 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen, dementsprechend ist ein Fondsbeteiligung eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen Risiken. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.
Geschlossenen Immobilienfonds wohnen Risiken inne
Wurden Anleger nicht ordnungsgemäß beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 17 bestehen. Anleger des IVG EuroSelect 17, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.