Der Fondsinitiator Aktona schreibt sich selbst auf dem Internetauftritt „beispielhafte Flexibilität“ auf die Fahnen. Dies hinderte das Unternehmen jedoch nicht, (ehemalige) Anleger durch Zahlungsaufforderungen zu erschrecken. Anleger, die mit solchen Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden oder rechtlichen Rat hinsichtlich ihrer Aktona bzw. Fondax Kapitalanlagen suchen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die geschlossenen Beteiligungen des bayrischen Fondsanbieters beschäftigten die Rechtsprechung unter anderem wegen Zahlungsaufforderungen.
Von Aktona/Fondax wurden folgende Fonds aufgelegt:
- FCM Capital Management Fonds (Fondax Beteiligungsfonds 1)
- FCT Capital Trust Fonds (Fondax Beteiligungsfonds 2)
- FCS Fondax Capital Select