Zu der Krise zahlreicher Schiffsfonds / Schiffsbeteiligungen führte die weltweite Schifffahrtskrise: in den vergangenen Monaten gingen infolge der Wirtschaftsflaute die Fracht- und Charterraten drastisch zurück und der Containerverkehr auf den Weltmeeren brach ein. Diese Lage spitzte sich aber noch weiter zu, da zugleich ein Überangebot an immer neuen Containerschiffen bestand, für die es aber keine Fracht gibt, sodass diese in den Häfen vor Anker liegen.
Da Anleger von Schiffsfonds / Schiffsbeteiligungen direkt als Mitinhaber dieser Schiffe an deren wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg teilnehmen, müssen diese nun auch die Schifffahrtkrise in vollen Zügen ausbaden: Bei vielen Schiffsfonds / Schiffsbeteiligungen reichen die Einnahmen nicht mehr aus, um die Kosten des Schiffes zu decken. Deshalb bekommen viele Anleger derzeit Briefe von der Fondsgeschäftsführung, in denen sie aufgefordert werden, bereits geleistete Ausschüttungen an den Schiffsfonds/Schiffsbeteiligungen zurückzuzahlen oder neues Kapital nachzuschießen. Ausschüttungen sind oftmals auch schon monatelang nicht mehr geleistet worden und fraglich ist, ob Anleger Ausschüttungen für die Restlaufzeit des Schiffsfonds/Schiffsbeteiligung überhaupt noch sehen werden.
Zahlreiche Anleger fragen sich deshalb derzeit, was sie tun sollen: weigern sie sich neues Kapital in die Schiffsfonds / Schiffsbeteiligungen zu pumpen oder Ausschüttungen zurückzuzahlen, könnte es zur Insolvenz des Schiffsfonds / Schiffsbeteiligung führen, da Banken derzeit ohnehin nicht mehr bereit sind, weiter in Schiffsfonds/Schiffsbeteiligungen zu investieren. Allerdings könnte das neuerliche Einbezahlen von Geld in den ohnehin wankenden Schiffsfonds / Schiffsbeteiligung zu einem weiteren Verlust auch dieses Geldes führen.
Anlegern ist deshalb zu raten, sich schnellstens an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der die Schiffsbeteiligung überprüfen kann, um so den Schaden möglichst gering zu halten. Die beste Möglichkeit seine Anlage an Schiffsfonds wieder abstoßen zu können, bietet sich, wenn Anleger bei der Zeichnung der Schiffsfonds / Schiffsbeteiligungen falsch beraten wurden. Auch vielen Kleinanlegern wurden die riskanten Beteiligungen an Frachtern mit verlockenden Renditen angedreht, ohne dass diese über die Risiken der Anlage Bescheid wussten. Weiterhin kann Schadensersatz gefordert werden, wenn dem Anleger Kick-Backs, also Provisionen die die Anlagevermittler von den Fondsinitiatoren erhalten haben, verschwiegen wurden.