Zu den größten Ernüchterungen gehört aus Sicht der Anleger, dass die Ausschüttungen des HSC Optivita UK III Premium weit hinter den Prognosen zurückbleiben. Seit 2007 erhielten die Anleger keine Ausschüttungen mehr. Bislang wurden lediglich 12 % des investierten Kapitals an die Anleger zurückausgeschüttet, schon 2010 lagen die Ausschüttungen 50 % unter den Prognosen. Ob der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium jemals prognosegemäß ausschütten wird, steht in den Sternen.
Eine wahrscheinliche Ursache für die ausgebliebenen Ausschüttungen ist die Krise der Lebensversicherungsfonds. Als Konsequenz der Finanzkrise 2008 kürzten die britischen Lebensversicherer die Schlussauszahlungen und die Rückkaufwerte der Lebensversicherungen. Das traf die Lebensversicherungsfonds hart, da ihr Geschäftsmodell ins Wanken geriet. Lebensversicherungsfonds wie der HSC Optivita UK III Premium finanzieren sich über Erlöse aus dem Handel mit Versicherungspolicen und auch aus den Versicherungssummen beim Tod eines Versicherten. Die Kürzungen der britischen Lebensversicherer änderten die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds dramatisch. Leidtragende sind die Anleger, die auf Ausschüttungen verzichten müssen.
Das Geschäftsmodell der Lebensversicherungsfonds ist nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht in die Kritik geraten. In letzter Zeit wurden auch die moralischen Aspekte der Lebensversicherungsfonds öffentlich diskutiert. Kritisch betrachtet wird, dass Lebensversicherungsfonds vom frühen Tod eines Versicherten profitieren, weil sie dann weniger Versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Anleger des HSC Optivita UK III Premium, die sich nicht weiter mit fehlenden Ausschüttungen abfinden wollen und die weitere Entwicklung nicht einfach tatenlos abwarten wollen, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium rechtlich überprüfen zu lassen. In der Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass Banken und Anlageberater häufig weder anleger- noch anlagegerecht berieten. Beispielsweise klärten sie die Anleger in vielen Fällen nicht ausreichend über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken auf. Auch der Prospekt, in dem der HSC Optivita UK III Premium dargestellt und beschrieben wird, muss gewissen Mindeststandards genügen.
Haben die Banken oder Anlageberater diese oder andere Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, haben sie die Anleger falsch beraten. Im Fall einer Falschberatung haben Anleger des HSC Optivita UK III Premium gute Chancen, sich von ihrer Kapitalanlage lösen zu können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern zu können. Anleger des HSC Optivita UK III Premium, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium überprüfen zu lassen.