Die Anleger des HCI Schiffsfonds VIII mussten sich in der Vergangenheit bereits intensiv mit Finanzproblemen verschiedener Schiffe auseinandersetzen. Doch kaum konnten die Finanzen der Zielfonds durch Restrukturierungskonzepte für die betroffenen Schiffe stabilisiert werden, überrollt im Jahr 2012 die nächste Krise die Schifffahrtsbranche. Es stellt sich die Frage, ob und wie sich die Schiffe, in die der HCI Schiffsfonds VIII investierte, in dieser neuerlichen Krise am Markt für Schiffstransporte behaupten können.
Das Hamburger Emissionshaus HCI legte den Schiffsfonds VIII im Jahr 2004 auf. Es handelt sich um einen Dachfonds, der nicht in konkrete Schiffe investiert, sondern in Zielfonds, die Schiffe betreiben. Der HCI Schiffsfonds VIII investierte in Schiffsfonds, die die Frachtschiffe MS Ile de Batz und MS Ile de Molene, den Massengutfrachter MS Lake Ontario, die Containerschiffe MS Maria Sibum, MS Pioneer und MS Pandora und den Produktentanker MT Nordamerika betreiben. Der Massengutfrachter Lake Erie wurde im März 2011 verkauft.
Anleger des HCI Schiffsfonds VIII, die nicht einfach abwarten wollen, wie sich der Dachfonds und seine Zielfonds weiterentwickeln, können ihre Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds VIII durch einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht überprüfen lassen. So kann geklärt werden, ob die Möglichkeit eines verlustfreien Ausstiegs besteht. Ein Ansatzpunkt für eine solche Prüfung kann die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater sein, welche häufig zu wünschen übrig ließ.
Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken eines Dachschiffsfonds aufzuklären. Daher war vielen Anlegern nicht bewusst, dass den Zielschiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Ein solches Risiko ist aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge zu vereinbaren. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären. Der Prospekt, in dem der HCI Schiffsfonds VIII dargestellt und beschrieben wird, muss ebenfalls gewisse Mindeststandard erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Vertriebskosten. Bei der erfolgreichen Vermittlung von (Dach)Schiffsfondsbeteiligungen kassierten Banken und Anlageberater oft üppige Provisionen (kick backs).
Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsfonds VIII, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können, gut. Anleger des HCI Schiffsfonds VIII, die die weitere, ungewisse Entwicklung des Dachschiffsfonds nicht abwarten wollen und/oder das Gefühl haben, dass sie seinerzeit falsch beraten wurden, sollten daher – auch angesichts der aktuellen Schifffahrtskrise und der ungewissen Perspektive einiger Zielfonds – nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht zu wenden.