13.06.2016

Fleesensee Fonds, Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG – Verjährung 2011, Verlust droht, Anleger sollten Schadensersatzansprüche überprüfen lassen

Aufgelegt wurde der geschlossene Immobilienfonds Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG (im Folgenden: Fleesensee-Fonds) im Jahr 1999, wobei sich schätzungsweise 2000 Anleger mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 91 Mio. € an dem Fleesensee-Fonds beteiligten. Mit Zeichnung der Anteile beteiligten sich die Anleger des Fleesensee-Fonds an der „fleesensee Hotels & Sport“, welche zu je 100 % an 5 verschiedenen Projektgesellschaften beteiligt ist. Mit mehr als 200 Mio. €, wovon 91 Mio. € aus dem Fleesensee-Fonds stammten, wurde im Jahr 2000 also das Ferienresort Land Fleesensee eröffnet. Vertrieben wurde der Fleesensee-Fonds hierbei hauptsächlich durch den AWD.

Der Fleesensee-Fonds steckt allerdings seit geraumer Zeit tief in der Krise: Grund für die Schieflage ist zum Einen, dass die Umsatzerwartungen der drei Hotelbetriebe, die zu dem Fleesensee-Fonds gehören, hinter ihren Prognosen zurückgeblieben sind. Zum Anderen hat die Gesellschaft seinerzeit Kredite in Schweizer Franken in Höhe von etwa 100 Mio. DM aufgenommen, die aber nach dem Kursanstieg des Schweizer Franken aufgrund der Euro-Krise kräftig in die Höhe getrieben wurden. Die Geschäftsführung des Fleesensee-Fonds teilte hierzu mit, dass sich der Kredit heute auf 57 Mio. € beläuft, obwohl in den vergangenen Jahren bereits 14 Mio. € getilgt wurden. In einem Bericht des Spiegels geht dieser insgesamt von einem währungsbedingten Verlustpotential von 15 Mio. € aus.

Ausschüttungen haben die Anleger des Fleesensee-Fonds mehrere Jahre schon nicht mehr erhalten. Mitunter ist das Geld der Anleger nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglich eingesetzten Kapitals wert. Wer derzeit aus dem Fleesensee-Fonds aussteigen will, erhält nur 7 % des Wertes der Einlage zurück, falls der Fonds überhaupt in der Lage wäre, den ausgestiegenen Kommanditisten auszubezahlen. Dies bedeutet also einen Verlust von derzeit 93 %!

Neue Investitionen sind notwendig, um den Fleesensee-Fonds vor der Insolvenz zu bewahren, allerdings fehlt auch hier das nötige Geld: geschätzte 4 -5,5 Mio. € werden zusätzlich benötigt, um neue Investitionen durchzuführen. Derzeit wird von der Fondsgeschäftsführung ein neues Konzept entwickelt, welches bis Ende September den Banken vorgelegt werden soll. Ob diese aber weiterhin Geld in den maroden Fleesensee-Fonds pumpen werden und der Fonds somit durch eine Umschuldung vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet werden kann, ist derzeit noch sehr ungewiss.

Anleger des Fleesensee-Fonds könnte also der Totalverlust drohen. Um sich vor diesen Verlusten zu bewahren, sollten sich Anleger umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater, also hauptsächlich AWD, wenden. Solche Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Anleger fehlerhaft bezüglich des Fleesensee-Fonds beraten wurden, wenn ihnen also wesentliche Risiken des Fleeseensee-Fonds verschwiegen wurden.

Als geschlossener Immobilienfonds birgt der Fleesensee-Fonds das Risiko des Totalverlusts der Einlage der Anleger in sich, sodass auf dieses hätte hingewiesen werden müssen. Auch konnte die Beteiligung an den Fleesensee-Fonds nicht als sichere Anlage empfohlen werden, da die Beteiligung daran eine unternehmerische darstellt, bei welcher der Anleger an Gewinn aber auch Verlusten der Gesellschaft vollumfänglich teilnimmt. Im Fall des Fleesensee-Fonds hätten Anleger auch unbedingt über die außergewöhnlich hohen Weichkosten -Verwaltungs- und Finanzierungskosten – (über 30%) informiert werden müssen, da diese einen großen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Anlage haben, da nur der Rest des Vermögens dem Investitionsobjekt direkt zugute kommt.

Weiterhin hätten Anleger auch über das besondere Risiko des Währungskredits in Schweizer Franken aufgeklärt werden müssen, welches sich mit der Euro-Krise in die Realität umgesetzt hat. Auch über die Provisionen hätte den Anlegern nicht verschwiegen werden dürfen, sodass auch hierauf ein Schadensersatzanspruch gestützt werden kann.

Anleger des Fleesensee-Fonds haben also gute Möglichkeiten sich vor einem Totalverlust ihres Kapitals zu schützen, wenn ihnen Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen. Allerdings ist Anlegern ein umgehendes Handeln dringend anzuraten, da die Ansprüche aus einer Falschberatung zum 31.12.2011 endgültig verjähren. Diese endgültige Verjährungsfrist gilt für Ansprüche, die vor dem Jahr 2002 begründet wurden, so also für die Fleesensee-Fonds, die 1999 und 2000 vermittelt wurden. Ansprüche, die also bis zum Jahresende von den Anlegern des Fleesensee-Fonds nicht erhoben werden, können danach nicht mehr durchgesetzt werden.