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13.06.2016

DWS ImmoFlex Vermögensmandat Schadensersatz Fachanwalt berät Anleger

Schließung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat
Die Krise der offenen Immobilienfonds zog nun ihre weiteren Kreise: sie erreichte nun auch den Dachfonds ImmoFlex der DWS Investment GmbH (WKN: DWS0N0), welcher seine Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine bekannt gab. Anleger kommen demnach für ungewisse Zeit – die Geschäftsführung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat nannte keine bestimmte Frist für die Dauer der Schließungsphase – nicht an ihr Geld aus dem db ImmoFlex heran und sind an diesen gebunden.

Grund der Schließung war auch bei dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat, dass die derzeitige Liquidität nicht ausreichen würde, um alle Rückgabewünsche bedienen zu können. Würden weitere Rückgaben anfallen, so wäre der db ImmoFlex gezwungen die Vermögensgegenstände mit nicht vertretbaren Abschlägen zu veräußern. In letzter Zeit hatte der DWS ImmoFlex erhebliche Mittelabflüsse zu verzeichnen. Derzeit beträgt das Fondsvolumen ca. 100 Mio. Euro.

Eigentlich war dieses Schicksal des DWS ImmoFlex Vermögensmandat in dem derzeit schwierigen Marktumfeld für offene Immobilienfonds unausweichlich und nur eine logische Konsequenz. Insgesamt ca. 20 Mrd. Euro an Anlegergeldern sind derzeit in offenen Immobilienfonds eingefroren, viele dieser Fonds befinden sich in der Abwicklung. Als Dachfonds ist der DWS ImmoFlex Vermögensmandat an vielen verschiedenen, derzeit 14 offenen Immobilienfonds, beteiligt und somit von ihnen mittelbar abhängig. Hierbei investierte der db ImmoFlex unter anderem in die zwei Branchenriesen SEB Immoinvest und CS Euroreal, welche bald über die Öffnung entscheiden müssen. Diese beiden Fonds machen alleine ca. 41 % des Fondsvermögens des db ImmoFlex aus. Auch an dem Morgan Stanley P2 Value ist der db ImmoFlex mit rund 7 % seines Fondsvermögens beteiligt, dieser befindet sich derzeit aber in Liquidation.

Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat sind derzeit natürlich verunsichert, glaubten viele von ihnen nämlich jederzeit ihr Geld aus dem Fonds abziehen zu können. Müssen Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat nun kurzfristig an liquide Mittel herankommen, so können sie die Anteile an dem db ImmoFlex nur über die Börse verkaufen, wobei aber Abschläge zu erwarten sind. Demnach ist es Anlegern des DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu raten, einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater zu beauftragen.

Wussten Anleger nichts über die Möglichkeit der Schließung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, so stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung der Anlagevermittler dar. Auch wenn sie nicht über die speziellen Risiken solcher offener Immobilienfonds aufgeklärt wurden, so vor allem auch in den Jahren ab 2009 nicht darüber, dass sich die Branche in einer Krise befindet, können Schadensersatzansprüche erhoben werden. Schließlich stellt es auch eine Aufklärungspflichtverletzung dar, wenn Anlegern Kick-Backs, also Provisionen der Emissionshäuser an die Anlagevermittler, verschwiegen wurden. Auf eine eventuelle Verjährung der Ansprüche muss aber geachtet werden, da nach Eintritt derselben Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater können dann bestehen, wenn über folgende Punkte nicht aufgeklärt wurde:

  1. Ein Dachfonds kann unbefristet geschlossen werden. Ein dahingehender Hinweis war mindestens seit 2005 notwendig.
  2. Bei dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat handelt es sich um keine sichere Anlage, vergleichbar mit einem Sparbuch.
  3. Banken und Berater müssen darüber aufklären, in welcher genauen Höhe sie Provisionen bekommen.
  4. Der Wertpapierprospekt muss übergeben werden.
  5. Es war darauf hinzuweisen, dass viele offene Immobilienfonds sich in einer Krise befinden, in die der DWS ImmoFlex Vermögensmandat investiert.
  6. Für Anleger, die jederzeit an ihr Geld kommen wollen, ist der DWS ImmoFlex Vermögensmandat spätestens seit 2005 nicht geeignet.
  7. Über die Risiken einer solchen Anlage muss im Detail aufgeklärt werden, insbesondere über alllgmeine Risiken von Investitionen in Immobilien. Außerdem über die Tatsache, dass der Dachfonds auch in Aktien oder andere Wertpapiere investieren kann.

Ist auch nur über einen Punkt nicht aufgeklärt worden, schuldet die Bank bzw. der Berater Schadensersatz. Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat können so ihr gesamtes eingezahltes Kapital zurückerhalten ohne Verlust zzgl. Zinsen für die Vergangenheit. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. "Es werden bundesweit zahlreiche Gerichtsverfahren für Anleger geführt, insbesondere vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt.", teilt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit.