--------------------------
Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory investierte in einen Rohöltanker der VLCC-Klasse (Very Large Crude Carrier). Die VLCC Younara Glory wurde bereits 2003 gebaut und im November 2007 von dem geschlossenen Fonds übernommen. An dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory beteiligten sich 1.549 Anleger, die Kapital in Höhe von 51,4 Mio. Euro einbrachten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds ließen bislang zu wünschen übrig
Anleger, die angesichts der mageren Rückzahlung ihres investierten Kapitals mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich von ihrer Kapitalanlage trennen können. Dies kann beispielsweise durch die rechtliche Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden. Die Beteiligungen wurden Anlegern u.a. von der Postbank und Sparkassen empfohlen. Anleger haben sich angesichts der alles andere als erfreulichen Entwicklung des Schiffsfonds bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt. In Gespräche mit den Anlegern wurde wiederholt deutlich, dass es Anleger gibt, die mit der damalige Bankberatung überhaupt nicht zufrieden sind, weil ihnen der Schiffsfonds rein positiv beschrieben wurde.
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung zählt die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unternehmerischen Charakter hat. Wie bei jedem Unternehmen besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich dessen bewusst sein, dass das reguläre Ende des Fonds erst im Jahr 2024 vorgesehen ist. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch mussten Anleger über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt werden.
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich von ihrer Beteiligung lösen können.